Öffentliche Zustellung eines Einstellungs- und WiderrufsbescheidesGemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird derEinstellungs- und Widerrufsbescheid der Frankfurter Wertpapierbörse vom15. Mai 2020- Aktenzeichen WvAw-2020-04 -fürGWB Immobilien Aktiengesellschaft, SiekVorstand/AufsichtsratHauptstraße 1a22962 Siek bei Hamburgöffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (
www.deutsche-boerse.com). Der Einstellungs- und Widerrufsbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung werden auch Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.Der Einstellungs- und Widerrufsbescheid liegt bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listing Services, EA 11 301, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden. Frankfurt am Main, den 15. Mai 2020Frankfurter WertpapierbörseGeschäftsführungim Auftraggez. Müller gez. Barsuhn
Dann kam am 30. Juni 2020 die Mitteilung, daß kein Widerruf stattfindet
Nun sind es fast 3 Jahre her und was ist passiert ?
n.m.M. und weiter NIX