Wir sind hier in einem Diskussionsforum zum Thema VDN AG.
Ich bin der Meinung, dass die Leser das Recht haben, zu Behauptungen auch eine Erklärung zu bekommen, auf derer Basis man weiter zum Schicksal der VDN AG diskutieren kann.
Wie soll bei Masseunzulänglichkeit, die bereits in 2007 festgestellt wurde (#339), eine Mantelverwertung funktionieren ??
für den Beweis deiner ganzen Behauptungen hier, Minninger ?
Meine Quelle:
"Die VDN am 31. Mai 2005 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft gestellt, welches auf Beschluss des Amtsgerichts Köln wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (!) am 01. September 2005 eröffnet wurde."
"Für die bestehenden Risiken und Verpflichtungen der Gesellschaft sind in der Bilanz zum 31. Dezember 2007 Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt ? 225,4 Mio. ausgewiesen. Die Gläubiger der Gesellschaft haben bis April 2012 rund ? 116,2 Mio. zur Insolvenztabelle angemeldet."
Eigenkapital per 31.12.2010: VI. nicht gedeckter Fehlbetrag 224.381.783,03 Euro
Verbindlichkeiten§ 33.386.421,50 Euro
Minninger, was denkst du täte das zuständige Gericht hier zu einem Unterbilanzausgleich sagen ? Oder zu deinem Vorschlag Schuldenschnitt ?
Sagt dir das Wort "Vermögenslosigkeit" etwas ?
Quelle: www.bundesanzeiger.de; VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke Aktiengesellschaft Düsseldorf - Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 per 16.08.2012