Frage zum Datenschutz bzgl. Handy Rechnungen

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neuester Beitrag: 21.06.03 14:41
eröffnet am: 19.06.03 19:06 von: Magic-Dilbert Anzahl Beiträge: 5
neuester Beitrag: 21.06.03 14:41 von: Magic-Dilbert Leser gesamt: 1712
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19.06.03 19:06

100 Postings, 8249 Tage Magic-DilbertFrage zum Datenschutz bzgl. Handy Rechnungen

Kann mir ein juristisch bewanderter Board-Teilnehmer mal etwas beantworten?: Widerspricht es irgendwelchen Gesetzen, wenn ein Mitglied aus einer Familie beim Provider (hier: O2) anruft und im Auftrage des Handy-Besitzers/Eigentümers (also von dem auf den das Handy angemeldet ist) bittet, die Einzelverbindungsnachweise für einen bestimmten Zeitraum noch einmal zuzusenden. Und das ohne Nennung von PIN oder Kennung oder Password o. ä. (Beispiel: Ehepartner will auf diese Art und Weise Handy-Telefonate des Partners auskundschaften).
Danke im vorhinein.

 

19.06.03 19:12

12850 Postings, 8359 Tage Immobilienhainormalerweise dürfen sie dass nur gegen

schriftliche vollmacht. alles andere werden sie wohl eher nicht machen, und wenn sie es doch machen haben sie auch kein problem solang sich keiner drüber aufregt. kommt halt drauf an wie gut du am telefon den anderen zuquatschen kannst.

ich hab das gelegentlich bei diversen grundbuchämtern im osten geschafft, wo eigentlich wartezeiten von 1 bis anderthalb jahren bis grundbucheintragung üblich waren, dass die nette sachbearbeiterin meine angelegenheiten vorgezogen hat, weil ich ihr das ohr abgekaut hab.  

20.06.03 16:31

100 Postings, 8249 Tage Magic-Dilbertup - Wer kann noch Auskunft geben? o. T.

20.06.03 16:49

358 Postings, 8934 Tage bellfounderWas eine Firma darf und was sie tatsächlich macht

ist zweierlei. Versuch es doch mal selbst: ruf an und erzähl der Dame an der Hotline, du seist der Bruder und du hättest eben gerne den EVN von Magic-Dilbert. Dann siehst Du, wie es die Firma mit dem Datenschutz hält.

Viele Grüße,

bellfounder


 

21.06.03 14:41

100 Postings, 8249 Tage Magic-DilbertFalls von Interesse: Hier die Antwort:

Ich habe das Problem an einen Datenschutzbeauftragten geschickt und folgende Antwort erhalten:


Einzelverbindungsnachweise können grundsätzlich nur von dem Vertragspartner, in der Regel dem Anschlussinhaber, oder einer von ihm bevollmächtigten Person angefordert werden. Die Übersendung eines Einzelverbindungsnachweises an Dritte verstößt in der Regel sowohl gegen den Vertrag als auch gegen den Datenschutz. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Provider in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, aus welchem Grund ein Einzelverbindungsnachweis auch ohne Vorlage einer Vollmacht übersandt worden ist.  

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