Die Passage beschreibt, wie das Aktienkapital einer Gesellschaft strukturiert ist und wie Aktionäre ihre Beteiligung daran berechnen können. Hier ist eine genauere Erklärung:
1. **Aktienkapital der Gesellschaft**: Dies bezieht sich auf die Gesamtzahl der Aktien, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden. In diesem Fall beträgt die Gesamtzahl 747.416.307 Stammaktien.
2. **Stimmrecht**: Jede dieser Stammaktien gewährt dem Inhaber ein Stimmrecht bei den Hauptversammlungen der Gesellschaft. Dies bedeutet, dass die Aktionäre das Recht haben, über Angelegenheiten wie Vorstandsbesetzungen, Dividendenzahlungen und andere wichtige Entscheidungen abzustimmen.
3. **Nenner für Berechnungen**: Die Gesamtzahl der Stammaktien wird als Nenner verwendet, wenn Aktionäre ihre Beteiligung an der Gesellschaft berechnen möchten. Zum Beispiel kann ein Aktionär seine Anzahl an Aktien durch die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien teilen, um seinen prozentualen Anteil am Unternehmen zu bestimmen.
4. **Offenlegungspflichten**: Gemäß den Offenlegungsrichtlinien und Transparenzregeln der FCA müssen Aktionäre ihre Beteiligungen an Unternehmen offenlegen, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz des Aktienkapitals erreichen oder überschreiten. Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien dient als Referenzpunkt für die Berechnung dieser Schwellenwerte.
5. **Keine eigenen Aktien**: Die Passage erwähnt, dass die Gesellschaft keine eigenen Aktien hält. Dies bedeutet, dass alle ausgegebenen Aktien im Besitz von externen Aktionären sind und nicht von der Gesellschaft selbst zurückgekauft wurden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Passage Aktionären eine Anleitung gibt, wie sie ihre Beteiligung an der Gesellschaft berechnen können, und sie über ihre Offenlegungspflichten gemäß den Vorschriften der FCA informiert.
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