Richtig, das mit den Schwellenüber- oder unterschreitungen muss nicht gemeldet werden. Die Aktionärsverteilung wird nur einmal im Jahr im Zuge der "FULL LIST" veröffentlicht (alle Aktionäre >5%). Das geschieht im Februar. ABER...wenn das Unternehmen etwas vermeldet, dann muss es der Wahrheit entsprechen und wenn es sich um Aussagen die in die Zukunft gerichtet sind handelt, dann gilt laut "Rechtlichem Hinweis" folgendes: Greenvironment Plc geht davon aus, dass die in die Zukunft gerichteten Aussagen auf aktuellen angemessenen Annahmen beruhen[...]. Aussagen der IR werden ohne Disclaimer und Rechtlichen Hinweis verschickt, diese sind also uneingeschränkt gültig in ihrer Aussage und laut Giv erfolgen die IR-Mitteilungen im Sinne und unter der Aufsicht/Kontrolle des Managements (Finanzvorstand Herr Michael Gawenda). Ansonsten greift hier die Definition der Marktmanipulation. Zitat Bafin: "Eine Marktmanipulation liegt vor, wenn unrichtige oder irreführenden Angaben über bewertungserhebliche Umstände gemacht werden; bei rechtswidrigem Verschweigen bewertungserheblicher Umstände; durch Geschäfte und Aufträge, die geeignet sind, irreführende Signale für Angebot, Nachfrage oder den Börsenpreis zu geben oder die ein künstliches Preisniveau herbeiführen; sowie sonstigen Täuschungshandlungen, die geeignet sind, auf den Börsenpreis eines Finanzinstrumentes einzuwirken. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Insiderhandel liegt vor, wenn Insiderinformationen zu Geschäften mit Wertpapieren oder Derivaten verwendet werden; Insiderinformationen an andere weitergegeben werden; oder aufgrund von Insiderinformationen anderen Personen Geschäfte empfohlen werden. Die Rechtsgrundlagen dafür finden sich in §§ 12 bis 14 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Marktmanipulation und Insiderhandel können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sein. Eine Ordnungswidrigkeit verfolge ich selbst. Beim Verdacht auf eine Straftat gebe ich den Vorgang nach abgeschlossener Prüfung an die Staatsanwaltschaft ab, welche das Ermittlungsverfahren durchführt und ggf. Anklage erhebt."
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