§ 370 Steuerhinterziehung (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, 2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder 3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempler unterläßt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, 2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht, 3. die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung mißbraucht, oder 4. unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Wie Du Dir sicherlich vorstellen, fällst Du unter die Kategorie: Steuerhinter- ziehung. Die Folgen einer Steuerhinterziehung siehst Du oben.
Klar ist, dass Dir Geld fehlt, wenn Du es versteuerst. Klar ist aber auch, dass man mit dem Finanzamt eine Stundung und Ratenzahlung vereinbaren kann, wenn man z.Z. nicht die finanziellen Mittel hast. Ich persönliche würde die Problematik (Steuerhinterziehung), allein schon aus beruflichen Gründen, äusserst vorsichtig behandeln. Die Steuerhinterziehung liegt in Deinem Fall bereits vor. Je länger Du wartest, desto problematischer könnte eine Selbstanzeige werden, denn mit der Selbstanzeige tritt insoweit STRAFFREIHEIT ein, wenn sie noch rechtzeitig erfolgt (siehe hier § 371 AO).
Man Rat lautet also: Selbstanzeige führt zur Steuerfreiheit und für die Steuerschulden eine Ratenzahlung vereinbaren.
Alles Gute MisterX
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