Spekulationssteuer neu geregelt?

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neuester Beitrag: 19.02.05 03:54
eröffnet am: 19.12.04 11:39 von: geldschneide. Anzahl Beiträge: 6
neuester Beitrag: 19.02.05 03:54 von: kickerle Leser gesamt: 2729
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19.12.04 11:39

6685 Postings, 7774 Tage geldschneiderSpekulationssteuer neu geregelt?

Leider finde ich den Thread nciht mehr wieder, mit der Überschrift "First in , First out",


Zum 7. Dezember soll eine neue Reglung in kraft treten?

Was soll neu sein?

First in, first out war doch schon immer, verstehe nun nichts mehr.

Kann mir einer bitte erklären, was sich geändert hat?

Danke.

gs  

19.12.04 11:43

8970 Postings, 7585 Tage bammiePortfolio: Versteuern mit ´Fifo´

Das Jahr 2005 bringt für Anleger Änderungen bei der Steuer. So ist ab Januar die Berechnung von Spekulationsgewinnen bei Aktienverkäufen anders geregelt.

Grundsätzliche Nachteile ergeben sich für Investoren dadurch nicht. Schlampereien bei der Formulierung des Gesetzes können Anleger voraussichtlich sogar zu ihren Gunsten nutzen. Die Änderung betrifft vor allem die Spekulationssteuer. Gewinne aus Aktienverkäufen müssen wie bisher versteuert werden, wenn die Papiere weniger als ein Jahr im Depot liegen und der Gewinn im Kalenderjahr 512 Euro übersteigt.

Allerdings ändert sich die Berechnung. Bisher galt die Durchschnittsmethode. Künftig wird nach "Fifo" gerechnet. Die Abkürzung steht für das englische "First in - first out". Das heißt: Wenn ein Aktienpaket in mehreren Tranchen gekauft wurde, gelten bei einem Verkauf als Berechnungsgrundlage für die zu zahlende Steuer zunächst die Anschaffungskosten für die zuerst gekauften Tranchen.

Ein Beispiel: Ein Anleger kauft im Januar zehn Aktien der Reichmacher AG zu jeweils 10 Euro. Im Februar ist die Aktie auf 20 Euro gestiegen, und der Anleger kauft weitere zehn Papiere. Im März, die Aktie steht jetzt bei 30 Euro, verkauft er zehn Aktien. Bislang hätte sich die Steuer aus dem Veräußerungsgewinn aus den durchschnittlichen Anschaffungskosten berechnet. Der Gewinn beträgt (ohne Transaktionskosten) 150 Euro: 300 Euro Ertrag beim Verkauf minus 150 Euro durchschnittliche Anschaffungskosten.

Höhere Steuersätze

Bei Fifo läuft die Rechnung anders. Im Beispiel der Reichmacher-Aktie ist nicht mehr der durchschnittliche Kaufpreis von 15 Euro je Aktie die Grundlage, sondern der Kauf der ersten Tranche zu 10 Euro. Der Spekulationsgewinn beträgt also nicht 150 Euro, sondern 200 Euro. Entsprechend höher ist die Steuer.

Doch nicht immer ist Bundesfinanzminister Hans Eichel Gewinner des neuen Gesetzes: "Ob es für den Anleger günstiger oder ungünstiger ist, hängt von den konkreten Umständen ab", sagt Petra Kachel, Referentin für Steuerpolitik beim Deutschen Aktieninstitut (DAI). Es gilt die Faustformel: Wer seine Tranchen in fallende Kurse herein gekauft hat, fährt mit Fifo besser.

Unter Steuerexperten ist inzwischen ein Streit entbrannt, ab wann die Fifo-Regel eigentlich gilt. Das Gesetz ist so schlampig formuliert, dass es möglicherweise bereits für die Steuererklärung 2004 Anwendung findet. "Es war entschiedener Wille des Gesetzgebers, dass die Fifo-Regel ab dem 1. Januar 2005 gilt", sagt Wolfgang Skorpel, Steuerexperte beim Bundesverband deutscher Banken (BdB). Doch die Formulierung lässt Interpretationsspielraum. "Nach dem Wortlaut des Gesetzes gilt es ab dieser Woche Donnerstag. Daraus könnte man annehmen, dass es für das gesamte Steuerjahr 2004 gilt. Das wollte der Gesetzgeber zwar nicht, es ist aber miserabel formuliert", sagt Ute Witt, Partnerin und Steuerexpertin bei Ernst & Young.

Für Anleger, bei denen die Fifo-Regel 2004 zu niedrigeren Steuern führen würde, ergibt sich so eine Chance: "Man kann sich darauf berufen, dass Fifo schon dieses Jahr gilt. Dann geht es eventuell vor Gericht. Je nachdem, wie hoch die Beträge sind, kann sich ein Prozess lohnen", sagt Witt. Einen Versuch sei es zumindest wert, Fifo in der 2004er Steuererklärung anzuwenden und abzuwarten, ob das Finanzamt das akzeptiert.

Unklar formuliert ist im Gesetz auch, ob Fifo nicht nur für Aktien gilt, sondern auch für Optionsscheine und Zertifikate. Nach dem Wortlaut ist das nicht der Fall, der BdB will sich aber auch hier für Fifo einsetzen: "Wir sind mit dem Bundesfinanzministerium deswegen im Gespräch und gehen davon aus, dass es darauf hinausläuft", sagt BdB-Steuerexperte Skorpel.

© 2004 Financial Times Deutschland




greetz  

19.12.04 12:00

8970 Postings, 7585 Tage bammieGS, hab nochwas interessantes was du bestimmt

verpasst hast.
Es geht um die Autosteuern, kaum einer hat die Änderungen gemerkt.

soll ich den Thread auch gleich nochmal herholen ?


greetz bammie

 

19.12.04 12:30

6685 Postings, 7774 Tage geldschneider@bammi das ist ja der Punkt

Wie gesagt die Regel First in First out gilt schon lange.

Die Vermögensverwalter, die ich kenne wenden dies schon seit längerm an.

In Euro am Sonntag steht, dass die Regel rückwirkend ab 99 gelten würde.

Somit könnte man alle offenen Steuerbescheide daraufhin überprfen.

Ich persönlich habe meine Verkäufe immer nach dem First in , First out Prinzip gehandhabt.

Ich habe z.b. GPC für 26,50. für 31 und für 69 Euro gekauft alles im Jahre 2000,
habe dann die für 26,50 und 31 für 30 verkauft, also einen Gewinn gemacht.
Soweit so gut,
habe den Rest die für 69 Gekauften für 42 verkauft.
Gesamt war das ein Verlust.

Gut Beispiel ist nicht bes. gut weil noch im selben Jahr verkauft.

Bei anderen Käufen und Verkäufen, die sich über mehr als ein jahr erstreckt haben, hbe ich das bisher so angewandt.


Ich habe das Gefühl, das die Finanzbehörden- Erlasse  wieder einmal widersprüchlich sind.
Na egal, da die Regel ab 1999 angewandt werden kann, muß ich zumindest bei mir nichts ändern.


Ja und wegen der KFZ Steuer, ja gern , habe ich mich noch nicht damit befaßt.
 

19.12.04 12:39

8970 Postings, 7585 Tage bammieschau mal in den Talkforum ;)

Du hast auch gleich die Möglichkeit die neuen Steuern zu berechnen.(mit link)

greetz bammie  

19.02.05 03:54

28 Postings, 8168 Tage kickerleFiFo????

Frage: Wenn ich eine Aktienposition schon eine Weile halte und diese auch länger als ein Jahr halten werde, was passiert dann, wenn folgende Situation eintritt:

Während dieses Jahres kaufe ich ein paar weitere Stücke derselben Aktie und verkaufe diese Tradingposition am nächsten Tag oder nach einer Stunde und realisiere einen Gewinn?
Wird dann dem Verkauf der Tradingposition der Kauf meiner langfristigen Position gegenübergestellt, sodass die ganze Sache dann nicht mehr funktioniert? Müsste ja theoretisch so sein, wenn man sich an FiFo halten muss, oder?

z.B.: Kauf 1000 zu 1 euro am 1.1.04
     Kauf 1000 zu 2 euro am 1.6.04
     Verkauf 1000 zu 3 euro am 2.6.04
     Verkauf 1000 zu 4 euro am 2.1.05

In diesem Beispiel müsste ich ja bei FiFo für beide Geschäfte Steuern zahlen, wenn man die Tradingposition nicht separieren kann. Das heisst die am 1.1. gekauften würden, obwohl sie eigentlich ein Jahr gehalten wird der Verkaufsposition am 2.6. gegenübergestellt und der Kauf am 1.6. wird dem Verkauf am 2.1. zugerechnet, sodass damit beide Positionen steurpflichtig wären.
Das würde bedeuten, dass wenn man eine Aktie langfristig halten will, man mit dieser Aktie gar kein Trading machen darf (vorrausgesetzt man macht Gewinne) wenn ich das richtig verstanden habe.
Das wäre wohl absoluter Schwachsinn!

MFG,
Kickerle

Gruss,
Kickerle  

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