Ich nehme mal an du hast mich um eine Antwort gebeten. Dann beim nächsten mal bitte "Powerhouse". Zur Sache, .... du solltest wirklich öffentlich keine Statements abgeben, zu Sachverhalten von denen du offensichtlich keine Ahnung zu haben scheinst. Eine beschleunigte Stufenklage zu der betreffenden Angelegenheit hat nichts mit eine Klage nach Zivilprozessordnung zu tun sondern ist eine Rechtsbehelfsangelegenheit gem. Abgabenordnung. Die kostet lediglich die Anwaltsgebühren. Erst wenn das Finanzgericht zu Gunsten des Arrestanten über die unzulässige Arrest-Anordnung entschieden hat wird zivilrechtlich Schadenersatz gelten gemacht. Was die Klagen gegen andere Patenzverletzungen betrifft, von denen du im GP von TCU nachlesen kannst, so sei mal sicher, dass, wenn die Schadenersatz Klage gegen RTL erfolgreich beurteilt wurde , sich auch Prozessfinanzierer für die restlichen Klagen finden werden.
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