BaFin untersagt Leerverkäufe in Deutschland Freitag, 19. September 2008 22:58
Nachdem bereits die britische und die US-Börsenaufsicht mit sofortiger Wirkung so genannte Leerverkäufe für Finanztitel verboten haben, zieht nun auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach: Leerverkäufe bestimmter Unternehmen der Finanzbranche sind vorübergehend untersagt.
Foto: dpaAktienhändler an der Frankfurter Börse unter der Dax-Kurve. Hohe Kursverluste erschütterten an diesem Tag den Aktienmarkt.
Als Reaktion auf die Finanzkrise hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorübergehend so genannte Leerverkäufe von Aktien bestimmter Unternehmen untersagt. Das Verbot gilt vom 20. September 2008, 00.00 Uhr, bis zum 31. Dezember 2008, 24.00 Uhr, wird jedoch laufend überprüft, wie die BaFin am Freitagabend mitteilte. Die Behörde begründete den Schritt mit den jüngsten Entwicklungen an den weltweiten Kapitalmärkten.
Mehr zum Thema Morgenpost Online Fotoserie: Finanzkrise Fotoserie: 85 Milliarden Dollar Fotoserie: Weltwirtschaftskrise 1929 Von dem Verbot in Deutschland betroffen sind Aktien der Unternehmen Aareal Bank AG, Allianz SE AMB Generali Holding AG, Commerzbank AG, Deutsche Bank AG, Deutsche Börse AG, Deutsche Postbank AG, Hannover Rückversicherung AG, Hypo Real Estatet Holding AG, MLP AG, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG. Bei Leerverkäufen wetten Anleger auf sinkende Kurse eines Unternehmens, um von fallenden Börsenkursen zu profitieren.
?In der derzeitigen Marktsituation kann Shortselling Finanzunternehmen in den Untergang treiben?, sagte BaFin-Präsident Jochen Sanio. Dieser Gefahr müsse man konsequent entgegentreten, darin seien sich die Wertpapieraufseher der wichtigsten Märkte einig. Rechtsgrundlage ihrer Entscheidung sei Paragraph 4 Absatz1 Wertpapierhandelsgesetz. Danach habe die Aufsicht Missständen entgegenzuwirken, die erhebliche Nachteile für den Finanzmarkt bewirken könnten. Die BaFin könne ?Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, diese Missstände zu beseitigen oder zu verhindern."
Zuvor hatte bereits die Finanzaufsicht in den USA und Großbritannien sogenannte Leerverkäufe (Short Selling) bis auf weiteres verboten. Bei Leerverkäufen geht es vereinfacht gesagt darum, dass ein Investor Aktien verkauft, die er sich geliehen hat. Fällt die Aktie wie erwartet, kann er sie später zu einem günstigeren Kurs einkaufen und zurückgeben. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis ist sein Gewinn. Short Seller werden für die Zuspitzung der aktuellen Finanzmarktkrise mitverantwortlich gemacht. Bei einem Leerverkauf leiht sich ein Spekulant Aktien und verkauft sie gleichzeitig weiter. Dabei setzt er auf einen fallenden Kurs, kauft das Papier dann zu einem niedrigen Preis, gibt es dem Verleiher zurück und streicht die Differenz ein. Eine riskante Strategie, die in Zeiten großer Turbulenzen einen Kursabfall stark beschleunigen kann. Die US-Börsenaufsicht verbot Leerverkäufe von Aktien von 799 Unternehmen in den USA für zehn Tage, die britische Behörde untersagte derartige Transaktionen für vier Monate. Auch in Irland, der Schweiz und in Australien erließen die Behörden ähnliche Restriktionen.AP/AFP/OCAnzeige ----------- Keine Kauf Empfehlung!! In der Vielfalt der Möglichkeiten und Antworten liegt der Schlüssel und die Weisheit der Massen.
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