Die EU-Mitgliederbeiträge der Nationalstaaten berechnen sich nach einem speziellen Schlüssel, der sich maßgeblich am Bruttonationaleinkommen (BNE) des Landes orientiert. Die Berechnung wurde in der so genannten ?BNE-Verordnung? (1287/2003) vom 15. Juli 2003 zuletzt grundlegend geregelt und in ausführlichen Durchführungsvorschriften ? bekannt als das so genannte System "ESVG 95? ? festgelegt.
Zentrale Bezugsgröße ist eine prozentuale Gesamtobergrenze des BNE für die gesamte Europäische Union, der damit wiederum anteilig den Beitrag des einzelnen Mitgliedslandes bestimmt. Er wird regelmäßig mit jedem Finanzrahmen angepasst und liegt für den Zeitraum bis 2006 aktuell bei 1,24 Prozent des BNE der EU.
Damit lag die Summe aller Mitglieder-Beitragszahlungen für das Haushaltsjahr 2004 gemäß EU bei gut 69, 2 Milliarden Euro (exakt: 69 214 219 484, 04 Euro) bei einem Gesamthaushalt der EU von gut 95 Milliarden Euro. Deutschland zahlte dabei 2004 etwas mehr als 15 Milliarden Euro und war in diesem Teilbereich vor Großbritannien (12 Milliarden) und Frankreich (11 Milliarden Euro) größter Einzahler. Malta führte mit gut 20 Millionen Euro den kleinsten Betrag ab. Im EU-Finanzrahmen 2000-2006 ist vorgesehen, dass der deutsche Beitrag im Jahr 2006 auf gut 16,3 Milliarden ansteigt. Aufgrund des stagnierenden deutschen BNE erwarten jedoch Finanzexperten, dass diese Beiträge wohl eher nicht in derartiger Höhe ansteigen werden
Bei der genauen Festsetzung der Beträge muss die Europäische Union mit Hilfe von spezialisierten Bediensteten des Europäischen Statistikamtes EuroSTAT sicherstellen, dass das Bruttonationaleinkommen der 25 einzelnen Mitgliedsländern nach den gleichen Kriterien berechnet wird, um Verzerrungen und Benachteiligungen zu vermeiden. In einem mehr als 500 Seiten starken Katalog ist deshalb detailliert festgelegt, wie etwa Dienstleistungen, Rohstoffvorkommen, aber auch das natürliche Wachstum von Fischen in nationalen freien Gewässern in das BNE eingerechnet werden. Jedes Jahr am 22. September senden die Mitglieder dazu einen ausgefüllten Fragebogen über ihr BNE an die europäischen Kassenwarte. Die nach den Berechnungen festgesetzten Eigenmittel werden auf monatlicher Basis an Brüssel abgeführt.
Über die Festlegung der an das BNE gekoppelten Mitgliederbeiträge für den noch zu beschließenden Finanzrahmen 2007-2013, der im Rahmen der Eu-Ratspräsidentschaften 2005 verhandelt wurde, gibt es Streit über die genaue Festlegung. Im Mittelpunkt stehen dabei geplante Budgetkürzungen, aber auch der so genannte ?Briten-Rabatt?. Dieser sieht eine spezielle Ermäßigung des Beitrags Großbritanniens an die EU vor, der im Jahr 1985 beschlossen wurde, im Rahmen dieser Debatte aber erneut zur Disposition steht. Der Rabatt, der bei der EU offiziell als ?besonderen Mechanismus zur Korrektur des Missverhältnisses zwischen den Zahlungen und Rückflüssen des Vereinigten Königreichs (?Haushaltsungleichgewicht?)? bezeichnet wird, betrug zuletzt rund fünf Milliarden Euro, die von den anderen 24 Mitgliedsstaaten der EU per Umlage nach ihrem Gesamt-BNE finanziert wird. Deutschland, die Niederlande, Österreich und Schweden zahlen jedoch nur ein Viertel ihres Finanzierungsanteils. Der restliche Betrag wird auf die übrigen 20 Mitgliedstaaten umgelegt.
Historisch wurde die Eigenmitteleinnahme der EU am 21. April 1970 durch den Europäischen Rat eingeführt. Das differenzierte System löste die einfachen Beiträge der Mitglieder ab, die seit den 1950er Jahren im Rahmen der Gründung der EGKS eingeführt worden waren. Doch erst mit der Reform der Gemeinschaftsfinanzen im Jahre 1988 wurde neben den Zoll- und Mehrwertsteuerabführungen auch der Mitgliedsbeitrag gemäß Bruttosozialprodukt, als Bruttonationaleinkommen zusätzlich eingeführt
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