Üblicherweise werden bei neuenImmobilien-Großprojekten eigene Gesellschaften gegründet. Jetzt vermute ich mal, dass das bei dem Squaire Bau auch so gewesen sein könnte. Wenn ich diesen Gedanken weiterverfolge, dann wäre die Beteiligung am Squaire von der AG abgewertet worden ? Falls das Gebäude abgewertet wurde, dann gelten für Immobilien starre Regeln. Nach der guten alten kaufmännischer Vorsicht ist dann abzuwerten, wenn von einem dauerhaften niedrigen Wert des Anlagegutes auszugehen ist - nicht nur vorübergehend. Für mich stellt sich die Frage, wie die Steuerbehörden diese Bewertung einstuft ? Erkennt sie es an oder nicht ? Wenn nur für eine juristische Sekunde abgewertet und dann gleich wieder aufgewertet wird, stellt sich die Frage, der Nachhaltigkeit. Die IVG hat durch die Umgliederung vom Umlauf-ins Anlagevermögen angezeigt, dass das Square dauerhaft in den Büchern gehalten werden sollte. Jetzt wird doch verkauft - wo ist seitens der IVG die langfristige Gewinnerzielungsabsicht geblieben ? Bei Privatanlegern gilt eine 10 Jahre Haltefrist für Immobilien, wird früher verkauft, fallen zu versteuernde "Spekulationsgewinne" an. Weiß jemand, ob es bei gewerblichen Anbieten ebenfalls eine Frist gibt ?
IFRS bietet wesentlich mehr Gestaltungsspielraum, z.B. quartalsweise Bewertung z.B. nach Hochrechnungen von CBR Ellis u.a. Bei IFRS spielen die lfd. Mieteinnahmen ein Rolle, soweit mir bekannt, ist das Squaire weit über 85 % ausgelastet.
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