... und angenommen, Montag wird Insolvenzantrag gestellt
Wenn MobilCom tatsächlich nicht mehr in der Lage sein sollte, die Gehälter der Mitarbeiter auszubezahlen, haben Sie für die letzten drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anspruch auf Insolvenzgeld in Höhe Ihres Netto-Gehalts. Dieses muss von den Arbeitnehmern selbst beim Arbeitsamt beantragt werden. Der Anspruch besteht allerdings erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In vielen Fällen springt eine Bank zur Überbrückung dieses Zeitraums ein und schießt den Arbeitnehmern das Insolvenzgeld bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie unter Umständen beim Arbeitsamt einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld beantragen, wenn Sie dringend darauf angewiesen sind. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrem Arbeitsamt.
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