Artikel.
---
Inzwischen wissen wir sicher, dass es sich bei diesen fünf Seiten um IM-Unterlagen handelt. Hätte meine Behörde daran Zweifel, dürften wir die Unterlagen nicht herausgeben.
SPIEGEL ONLINE: Nun behauptet Gysi, er habe nie eine Verpflichtungserklärung unterschrieben.
Birthler: Nach dem Stasi-Unterlagengesetz bedarf es solcher schriftlichen Verpflichtungserklärungen nicht, um als IM zu gelten. Dem Gesetzgeber war bekannt, dass es nicht wenige Fälle gibt, in denen die Zusammenarbeit auch ohne förmliche Verpflichtung erfolgte. Entscheidend ist deshalb, dass aus der Aktenlage zweifelsfrei hervorgeht, dass wissentlich und willentlich Informationen an die Stasi geliefert wurden. Und genau das lässt sich bei Durchsicht der dieser fünf Blätter für Gregor Gysi feststellen.
----
Gysi hat also Informationen an die Stasi in seiner Funktion als Anwalt weitergegeben. Für mich völlig logisch, dass sowas wissentlich erfolgt. Die Frage ist doch, obs Havemann geschadet hat. Komischerweise sagen die Familien der Regimegegner fast ausschließlich, die Anwalttätigkeit hat ihnen geholfen. Die Frage beim Umgang mit der Stasi ist doch immer, konnte man durch eine Koloboration bis zu einem gewissen Punkt dem Klienten helfen und die Situation verbessern als zu verschlimmern. Und das Gysi sich gerichtlich trotzdem wehrt, liegt an der Tatsache, dass unsere Öffentlichkeit und Justiz da nicht so unterscheidet wie ich es tue oder Gysi sich selbst innerhalb des Systems als Schnittstelle sah. Kam denn jemand durch seine Tätigkeit in den Knast? Ist das durch die Birthlerbehörde bekannt geworden? Meines Wissens nicht.
|