https://www.sec.gov/ix?doc=/Archives/edgar/data/...0039/a53879608.htm
Mr. Cooper Group Inc. (das "Unternehmen") hat heute eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der die Ernennung von Michael Weinbach zum President mit Wirkung zum 1. Februar 2024 bekannt gegeben wird. Er wird für die Leitung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, einschließlich Originations, Servicing und Technology, verantwortlich sein. Der 50-jährige Weinbach verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Finanzdienstleistungsbranche und kann auf eine Reihe von Führungspositionen im Verbraucher- und Hypothekenbankgeschäft verweisen. Vor seinem Eintritt in das Unternehmen war Herr Weinbach seit 2022 als Berater für MSW Advisors und McKinsey & Company tätig. Zuvor war er als CEO of Consumer Lending bei Wells Fargo und als Mitglied des Operating Committee des Unternehmens für die Führung von mehr als 40.000 Teammitgliedern in den Bereichen Home Lending, Auto Lending, Credit Cards, Merchant Services, Student Lending und Personal Lending zuständig. Bevor er Anfang 2020 zu Wells Fargo kam, war Weinbach 16 Jahre lang bei JPMorgan Chase tätig, wo er zuletzt als CEO von Chase Home Lending fungierte und Führungspositionen im Consumer Banking, Business Banking, Mortgage Servicing und Auto Finance innehatte, wo er die Aufsicht über Vertrieb, Finanzen und Betrieb hatte. Chris Marshall, der derzeit als Vice Chairman und President fungiert, wird im Unternehmen bleiben, um den Übergang zu unterstützen und die Mittelbeschaffung für den MSR-Fonds des Unternehmens zu überwachen. Wie bereits bekannt gegeben, wird Herr Marshall Ende 2024 in den Ruhestand gehen. Eine Kopie der Pressemitteilung ist diesem aktuellen Bericht auf Formular 8-K als Anhang 99.1 beigefügt. Im Zusammenhang mit der Ernennung von Herrn Weinbach zum Präsidenten des Unternehmens schloss das Unternehmen am 7. Dezember 2023 einen Arbeitsvertrag (der "Arbeitsvertrag") mit Herrn Weinbach ab. Die anfängliche Laufzeit des Arbeitsvertrags beginnt am 1. Februar 2024 (das "Datum des Inkrafttretens") und endet am 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Datum des Inkrafttretens. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, vorausgesetzt, dass sich keine der beiden Parteien dafür entschieden hat, den Arbeitsvertrag nicht zu verlängern, indem sie dies der anderen Partei mindestens 90 Tage vor dem Enddatum schriftlich mitgeteilt hat. Gemäß der Anstellungsvereinbarung erhält Herr Weinbach (i) ein Grundgehalt von $750.000 auf Jahresbasis, (ii) einen pauschalen Bonus von $350.000 in bar, (iii) die Teilnahme am Executive Management Incentive Plan ("EMIP") des Unternehmens, dem jährlichen Cash Incentive Plan, gemäß den Bedingungen des Plans, mit einem jährlichen Zielanreiz von $1.500.000 und einem maximalen jährlichen Anreiz von $3.000.000, (iv) Anspruch auf Zuteilung von langfristigen Anreizmöglichkeiten mit einer Zielzuteilung für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 4.250.000 $, wovon 50 % in zeitbasierten Restricted Stock Units und 50 % in leistungsbasierten Restricted Stock Units zugeteilt werden, (v) Erhalt einer einmaligen Zuteilung von zeitbasierten Restricted Stock Units mit einem beizulegenden Zeitwert von 2.000.000 $, die im Jahr 2024 zugeteilt werden. Darüber hinaus hat Herr Weinbach im Rahmen des Arbeitsvertrags Anspruch auf bezahlte Freistellung und ist berechtigt, an den Gesundheitsvorsorgeplänen des Unternehmens teilzunehmen.
Wenn das Arbeitsverhältnis von Herrn Weinbach mit dem Unternehmen aufgrund seines Todes oder seiner Arbeitsunfähigkeit beendet wird, hat er (oder sein Nachlass) gemäß dem Arbeitsvertrag Anspruch auf alle nicht gezahlten Grundgehälter oder Spesenerstattungen sowie auf alle anderen Zahlungen und Leistungen, auf die er im Rahmen der verschiedenen Vergütungs- und Leistungsprogramme des Unternehmens Anspruch hat (die "aufgelaufenen Verpflichtungen"), und, falls nicht bereits vor seinem Beendigungsdatum gezahlt, auf seinen jährlichen Barbonus im Rahmen des EMIP für das Geschäftsjahr vor dem Geschäftsjahr, in dem die Beendigung erfolgt. Wenn das Unternehmen das Arbeitsverhältnis von Herrn Weinbach nicht aus wichtigem Grund (wie im Arbeitsvertrag definiert) oder aus gutem Grund (wie im Arbeitsvertrag definiert) kündigt, hat Herr Weinbach Anspruch auf folgende Beträge Weinbach hat Anspruch auf die folgenden Beträge, sofern er eine Verzichtserklärung zu Gunsten des Unternehmens abgibt: (i) die aufgelaufenen Verpflichtungen, (ii) einen Betrag, der vierundzwanzig (24) Monatsgehältern seines Grundgehalts entspricht, die in Raten über zwei Jahre ausgezahlt werden, (iii) falls nicht bereits vor dem Beendigungsdatum ausgezahlt, (iv) einen Betrag in Höhe des höheren der beiden folgenden Beträge: (A) die jährliche Zielprämie im Rahmen des EMIP für das Geschäftsjahr, in dem die Kündigung erfolgt, oder (B) die tatsächlich verdiente jährliche Prämie für das unmittelbar vorangegangene Geschäftsjahr, und (v) eine einmalige Pauschalzahlung für COBRA-Leistungen für für einen Zeitraum von achtzehn (18) Monaten. Wenn das Arbeitsverhältnis von Herrn Weinbach mit dem Unternehmen aufgrund seines freiwilligen Rücktritts beendet wird, hat er Anspruch auf seine aufgelaufenen Verpflichtungen.
Im Gegenzug zu den oben beschriebenen Abfindungsgarantien enthält der Arbeitsvertrag eine breite Palette von einschränkenden Verpflichtungen zugunsten des Unternehmens. Insbesondere sieht der Arbeitsvertrag ein Wettbewerbsverbot vor, das für die Dauer von Herrn Weinbachs Anstellung bei der Gesellschaft und für vierundzwanzig (24) Monate nach seiner Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus irgendeinem Grund gilt (die "eingeschränkte Zeit"). Ebenso ist es Herrn Weinbach untersagt, Kunden des Unternehmens zu werben und Mitarbeiter des Unternehmens während seiner Beschäftigung und der Sperrfrist nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses einzustellen. Darüber hinaus schützt der Arbeitsvertrag die vertraulichen Informationen des Unternehmens und enthält robuste Vereinbarungen über Erfindungen und geistiges Eigentum zu Gunsten des Unternehmens. Schließlich hat sich Herr Weinbach verpflichtet, dem Unternehmen nach seinem Ausscheiden jegliche Unterstützung und Kooperation zukommen zu lassen, die es benötigt oder verlangt. Die vorstehende Zusammenfassung des Arbeitsvertrags wird in ihrer Gesamtheit durch den Verweis auf den Text des Arbeitsvertrags eingeschränkt, der als Anhang 10.1 zu diesem Bericht eingereicht wird und durch Verweis in diesen Bericht aufgenommen wird.
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