Der langzeitarbeitslose alg II bezieher hat einen freund der selbständig ist, der alg II empfänger ist nicht doof und zieht alle register der förderung für den arbeitgeber und seiner wenigkeit.
Arbeitgeber bekommt für ihn eine 75% förderung für den bruttolohn und die lohnnebenkosten für 2 jahre. Gleichzeitig kann er für die einarbeitung des langzeitarbeitslosen eine förderung von 250 ? für ein jahr beantragen, da er ja ein mitarbeiter zwecks einarbeitung des langzeitarbeitslosen abstellen muß und dieser ja nicht 100 % seiner arbeit nachgehen kann. Er beantragt zuschuß arbeitskleidung und weiterbildung, etc.
Arbeitsloser beantragt für sich einstiegsgeld, was bis zu 2 jahren gezahlt werden kann und bis zu 100 % des regelbetrages beträgt.
Rechnung: Arbeitgeber
1.600,00 Brutto + zirka 350,00 ? Lohnnebenkosten = 1.950,00 ?.
Förderung durch Arbeitsamt
1.200,00 vom Bruttolohn + 262,00 ? Lohnnebenkosten + 250,- ? Einarbeitungszuschuß = 1.712,00 ?
Lohnkosten des Arbeitgebers im 1. Jahr rund 240,00 ? --------------------------------------------------
ALG II Empfänger = Arbeitnehmer:
Nettolohn aus 1.600,00 Brutto = 1.100,50 ?, gleichzeitig beantragt er Einstiegsgeld für 1 Jahr 100 % des Regelbetrages sprich 316,00 ?
Gesamteinkommen 1.416,50 ?
Nun sagt der arbeitslose zu seinen freund dem selbständigen, ich zahle dir 500,00 ? von meinem nettolohn auf die hand, damit sind deine kosten abgedeckt und du hast noch 260,00 ? taschengeld.
Der alg bezieher ist natürlich raus, braucht keinem mehr rechenschaft ablegen was er macht und hat 900,00 ? jeden monat, kann schwarz arbeiten gehen und richtig kohle verdienen.
Der ag. hat keinen müden ? bezahlt, sondern noch 260,00 ? taschengeld am finanzamt vorbei.
Das sehe ich als verkehrte welt an und nicht ob jemand mit 316,00 ? auskommen muß oder nicht, oder jemand arbeitet oder alg II bezieher ist.
Ich habe hier noch nicht mal alles ausgeschöpft was beide beantragen können. grins
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