das kommt darauf an.
Also grundsätzlich könnte man in diesem Fall vielleicht irgendwie ne PM rausgegeben, dass Abwehrmaßnahmen ergriffen wurden und man aus ermittlungstaktischen Gründen sich zu den laufenden Verfahren,... und eben nix dran.
Allerdings werden sie in diesem Fall von Ihren Anwälten eher an die kurze Leine genommen. Denn insofern ist man immer gut beraten die Klappe zu halten, sonst fliegt einem immer irgendein TEil davon um die Ohren.
So würde z.B. der gegenerische Anwalt sich, wenn er gut ist, auf die PM stürzen und sagen ihr habt nur noch mehr Panik verbreitet... oder ähnliches.
Insofern verpassen Anwälte in solchen Situationen eher einen Maulkorb wenn sie gut sind. Oder die sind eitel und es geht ihnen darum selbst INterviews zu geben und mit Foto in der Zeitung zu sein. Dann sind sie m.Erfahrung nach aber auch nicht gut.
Aber wie gesagt, alles Spekulation. Ich könnte es mir so erklären.
Eines ist auch klar: Trotz HB (U-Haft!) muss dem BEschuldigten ermöglicht werden seine Geschäfte so weit wie möglich zu führen. Wie auch immer das im Einzelnen ablaufen kann, eine PM etc. bis hin zu allen Maßnahmen wäre da nicht das PRoblem, d.h. m.E. kann mit einer Haft kein Zusammenhang bestehen.
Möglich wäre natürlich, dass die StA tatsächlich etwas eingefroren hat, der Beschuldigte die GEschäfte nicht mehr führen darf oder was weiß ich. Nur wenn wir nicht mal wissen welches Unternehmen, wie soll man hierüber ernsthaft diskutieren wollen...
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