Meldung gemäß § 23 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2 WpÜG vom 03.02.2011Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der SolarWorld AG an die Aktionäre der Solarparc AG zum Tausch der von ihnen gehaltenen Aktien („SPAG-Aktien“) gegen Gewährung einer auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktie der SolarWorld AG ist innerhalb der Annahmefrist, die am 28. Januar 2011, 24:00 Uhr abgelaufen ist, für insgesamt 3.675.140 Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von 61,25% des Grundkapitals und der Stimmrechte.
Bereits am 1. Februar 2011 hat die SolarWorld AG im elektronischen Bundesanzeiger sowie im Internet unter www.solarworld.de veröffentlicht, dass die in der Angebotsunterlage aufgeführte Bedingung eingetreten ist.
Bei Veröffentlichung der Angebotsunterlage hielt die SolarWorld AG 28,47% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Solarparc AG. Dies entspricht 1.708.334 SPAG-Aktien. Zudem hielt der Vorstandsvorsitzende, Herr Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck, zu diesem Zeitpunkt persönlich 55.000 SPAG-Aktien, die zum Umtausch eingereicht wurden. Weiterhin hielt die von Herrn Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck über die Solar Holding Beteiligungsgesellschaft mbH beherrschte Eifelstrom GmbH 3.000.001 SPAG-Aktien, die ebenfalls zum Umtausch eingereicht wurden. Die Stimmrechte aus den SPAG-Aktien der Eifelstrom GmbH sind Herrn Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck sowie der Solar Holding Beteiligungsgesellschaft mbH bis zum Zeitpunkt der Vollziehung des Angebots gemäß § 30 Abs. (1) Satz 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen.
Über die vorgenannten Beteiligungen hinaus haben der SolarWorld AG, den mit der SolarWorld AG gemeinsam handelnden Personen sowie deren Tochterunternehmen bei Ablauf der Annahmefrist keine weiteren SPAG-Aktien zugestanden. Auch sind ihnen keine weiteren Stimmrechte aus SPAG-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte der SolarWorld AG aus den SPAG-Aktien, für die das Tauschangebot bis zum Ende der Annahmefrist angenommen worden ist, zzgl. der der SolarWorld AG bereits zustehenden und zuzurechnenden Stimmrechte beläuft sich auf insgesamt 5.383.474 Stimmrechte. Dies entspricht einem Anteil von ca. 89,72% der Stimmrechte der Solarparc AG.
Gemäß § 16 Abs. (2) Satz 1 WpÜG können alle Aktionäre der Solarparc AG, die das Angebot bisher nicht angenommen haben, dieses Angebot noch innerhalb von zwei Wochen nach der hiermit erfolgten Bekanntmachung, d.h. bis zum
17. Februar 2011, 24:00 Uhr
Gemäß Ziffer 4.4 in Verbindung mit Ziffer 11.5 der Angebotsunterlage annehmen.