liest sich zwar plausibel. Kann jedoch meine Befürchtung nicht beseitigen, dass mir ein weitaus größerer Schaden entstehen wird als nur ein Verwässerungsschaden für den Fall, dass ich bei der K-Erhöhung mein Bezugsrecht nicht ausübe. Zum einen ist faktisch bzw. buchmäßig ja schon durch die Ankündigung der beabsichtigten Kapitalmaßnahmen ein Vermögensschaden entstanden, weil der Aktienkurs von einem Niveau um die 0,74 ? vor der Ankündigung auf heute 0,46 ? (Börse Stgt.) einbrach. Selbst wenn im Zuge der K-Herabsetzung 3 Aktien (3x 0,74 ? = 2,22 ? - Stand vor der Ankündigung) zu einer Aktie zusammengefasst werden zu einem Nennwert von 1,38 ? (3x 0,46 ? ) - dann wäre - Stand heute - pro Aktie rein rechnerisch bereits ein Buchverlust von 0,28 ? bzw. 37,8 % eingetreten.
Dazu käme dann noch der besagte Verwässerungsschaden aus der K-Erhöhung, wenn ich mein Bezugsrecht nicht ausüben würde. Wobei ja noch gar nicht bekannt ist, wie hoch der Bezugspreis für die neuen Aktien sein wird - das ist ja eine weitere Unbekannte, die von Bedeutung ist.
Wie man´s auch dreht und wendet - es wird für die Kleinanleger ein dickes Verlustgeschäft draus, sofern man sich auf dem Niveau der letzten Monate eingekauft hat. Und Herr Gais wird an der ao HV das Seinige dazu beitragen.
|