Streichung des Sexualstrafrechtesaus Wikipedia, der freien EnzyklopädieWechseln zu: Navigation, Suche<!-- start content -->In den 70er und 80er Jahren war das Sexualstrafrecht sehr umstritten. Viele Liberale und Grüne wollten eine Änderung. Es wurde unter anderem auch eine völlige Abschaffung des Sexualstrafrechtes einschließlich des § 176 StGB diskutiert. Diese Diskussion wurde von der breiten Öffentlichkeit meist abgelehnt und führte 1985 zu einem Skandal um die Grünen (dem sogenannten Kindersexskandal), wo die Landesarbeitsgemeinschaft ?Schwule und Päderasten? im Landtagswahlkampf NRW ein Diskussionspapier vorgelegt hatte, welches explizit die Abschaffung des § 176 StGB forderte. Diskussion innerhalb der Partei DIE GRÜNEN Auch innerhalb der damaligen Partei DIE GRÜNEN gab es Diskussionen um eine Abschaffung des Sexualstrafrechts, und damit auch um eine Abschaffung des § 176 StGB über den sexuellen Missbrauch von Kindern. Ein entsprechendes Diskussionspapier, das unter dem Titel ?Sexualität und Herrschaft? von der Arbeitsgruppe ?Schwule und Päderasten? des Landesverbands Nordrhein-Westfalen beschlossen wurde, sorgte im Landtagswahlkampf 1985 für Aufregung (?Kindersexskandal?) und wurde breit in der Presse und Öffentlichkeit als Beleg für eine pädophilenfreundliche Haltung innerhalb der GRÜNEN zitiert. Kernforderungen des Papiers waren - Streichung der Paragraphen 174 bis 176 des StGB, die den sexuellen Missbrauch von Gefangenen und Kranken sowie Abhängigen, homosexuelle Handlungen an Jugendlichen sowie den sexuellen Missbrauch von Kindern unter Strafe stellen;
- jede sexuelle Handlung, die unter den Beteiligten gewaltfrei ausgeübt werde, müsse straffrei sein (Unterscheidung zwischen gewaltsamem ?sexuellen Missbrauch? und gewaltfreiem ?Kindersex?).
Im einzelnen heißt es in dem Papier: - ?einvernehmliche Sexualität (ist) eine Form der Kommunikation zwischen Menschen jeglichen Alters, Geschlechts, Religion oder Rasse und vor jeder Einschränkung zu schützen"[1]
- Sex mit Kindern sei ?für beide Teile angenehm, produktiv, entwicklungsfördernd, kurz: positiv?[2]
- ?Einvernehmliche sexuelle Beziehungen dürfen grundsätzlich nicht kriminalisiert werden?[3]
- es sei nicht hinzunehmen, dass Erwachsene, die ?die sexuellen Wünsche von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen und liebevolle Beziehungen zu ihnen unterhalten?, mit Gefängnis bis zu zehn Jahren bedroht würden.[4]
Auch bei den ?Realos? in der Partei war zu diesem Zeitpunkt weitgehend unumstritten, dass für sie eine wesentliche Forderung die Lockerung der Straftatbestände in den §§ 174 bis 184 StGB sei.[5] Dieses Diskussionspapier wurde am 9. März 1985 von der Landesdelegiertenkonferenz in Lüdenscheid mit 76 zu 53 Stimmen mehrheitlich angenommen und (mit dem Status Diskussionspapier als Anhang) ins Wahlprogramm der NRW-Grünen aufgenommen. Allerdings wurde ? wohl auch aufgrund der öffentlichen Diskussion ? wenig später eine revidierte Fassung des Programms beschlossen, in der diese Forderung nicht mehr auftaucht.[6] Es entstand ein starker öffentlicher Druck. Viele Stammwähler blieben der Wahl fern oder wählten eine andere Partei (meistens FDP oder SPD). Auch auf den öffentlichen Druck hin rückte die Partei in späteren Jahren deutlich von der Position nach einer kompletten Streichung der Sexualstraftatsbestände ab. Der grüne Politiker Volker Beck trieb nach Gesprächen mit Opferschutzorganisationen die Einführung des § 176a StGB (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern) stark voran.
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