Seit HG Maassen nicht mehr den Verfassungsschutz

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neuester Beitrag: 25.04.21 11:05
eröffnet am: 13.07.20 13:08 von: Salat19 Anzahl Beiträge: 64
neuester Beitrag: 25.04.21 11:05 von: Petratgjya Leser gesamt: 5883
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16.07.20 19:53
1

564 Postings, 1495 Tage St.Kilian... und es kommt nicht so gut,

wenn man über den Flur ruft ?Hey Kristina, Du färbst Dir ja gar nicht mehr die Haare. Was planst Du denn??

Nun, ich liebe rote Wangen!  

16.07.20 20:40

24292 Postings, 2484 Tage goldik..es lässt auch tief blicken, daß es solch ein

GROßES Wissen darüber gibt, was Frauen "eigentlich" wollen.  

16.07.20 20:46
4

139410 Postings, 8951 Tage seltsamDu hast recht, Talisker, ich hatte aus Wickipedia

zitiert.
Ich verspreche, ich werde das Grundgesetz nochmal lesen.
Dennoch wage ich zu bezweifeln, daß da drin was von Gleichstellungsauftrag von Mann und Frau steht.
Aber gut, ich werde es rausfinden.  

16.07.20 20:50

24292 Postings, 2484 Tage goldikseltsam, ehrlich , lohnt sich der Aufwand...

Wir wollen doch ALLE nur das BESTE ? Für alle.  

16.07.20 21:17
5

139410 Postings, 8951 Tage seltsamder Aufwand dient der Gerechtigkeit, goldik,

ich will doch nicht Talisker unterstellen, er würde bewußt Unwahrheiten sprechen, Leute in sinnfreie Diskussionen verwickeln, Dinge, bei denen er sich auskennt bzw. auskennen sollte, verfälscht oder gar umdeutet. Solches liegt mir fern, denn Ehre wem Ehre gebührt. Ich kann mich ja auch irren.

Und vermutlich bin ich schon wieder, und das mehrfach, auf eine Ausgabe des Grundgesetzes gestoßen, daß nicht komplett ausgedruckt (oder im Internet dargestellt) wird.
Mir ist in keinem Fall gelungen, das Wort "Gleichstellung" aufzufinden. Tja, ich bin halt bissl blöd. Ich warte auf Talisker, der mir auf die Sprünge hilft.  

17.07.20 06:28
2

58425 Postings, 4923 Tage boersalinoWas mögen die Verfassungsrichter gelesen haben?

?Das Paritätsgesetz widerspricht der Thüringer Verfassung und dem hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht. Durch dieses Gesetz wird in verfassungsrechtlich verbürgte subjektive Rechte eingegriffen, ohne dass diese Beeinträchtigungen auf eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung gestützt werden können. Das Paritätsgesetz beeinträchtigt das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl (Art.46 Abs.1 ThürVerf) sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit (Art.21 Abs.1 GG)?.

https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/...taetsgesetz-ist-historisch/

 

17.07.20 07:44

36845 Postings, 7528 Tage TaliskerWer hat gesagt,

der Begriff würde da stehen? Niemand.
Eigentlich gibt es zu #10 nichts hinzuzufügen.

Aber weil du dich so schwer tust, habe ich nochmal kurz für dich gegoogelt:

"Die Erweiterung des Gleichberechtigungsartikels im
Zuge der Wiedervereinigung

Über vier Jahrzehnte nach der Durchsetzung von Artikel 3 Absatz 2 GG boten die politischen
Umwälzungen im Zuge der Wiedervereinigung die Chance, den Gleichberechtigungsgrundsatz weiterzuentwickeln. Die 1991 eingesetzte Gemeinsame Verfassungskommission (GVK) erhielt den Auftrag, mögliche Grundgesetzänderungen auszuarbeiten, die durch die Vereinigung erforderlich geworden waren. Frauenpolitische Akteurinnen und Akteure forderten die GVK auf, auch die Weiterentwicklung des Gleichberechtigungsartikels zum Gegenstand ihrer Beratungen zu
machen, denn mit dem bestehenden Satz sei zwar die formale, nicht jedoch die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht worden.
Die Debatte um Artikel 3 Absatz 2 GG gestaltete sich in der Kommission, bestehend aus 64 Mitgliedern des Bundestages und Bundesrates, schwierig. Einig waren sich die Mitglieder darin, dass Frauen weiterhin Benachteiligungen ausgesetzt seien, Uneinigkeit bestand jedochdarüber, mit welchen Instrumentarien diesen Benachteiligungen entgegengewirkt werden sollte. In zahlreichen Verhandlungen wurde vor allem um die Frage gerungen, ob eine sogenannte Kompensationsregelung zulässig sei, inwieweit Frauen also zum Beispiel im Arbeitsleben durch Fördermaßnahmen eine Bevorzugung zuteilwerden dürfe.
Am 27. Mai 1993 einigte sich die GVK auf die Formulierung: ?Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.?
Diese Ergänzung stellt einen wichtigen gleichstellungspolitischen Fortschritt dar: Es wird ein klarer Auftrag an den Staat formuliert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichberechtigung der Geschlechter aktiv voranzubringen. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene bildet der
Verfassungszusatz damit die Rechtsgrundlage für Gleichstellungsgesetze."
https://www.bmfsfj.de/blob/94392/...be53/muetter-grundgesetz-data.pdf
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.

17.07.20 08:00
2

139410 Postings, 8951 Tage seltsamsag mal, Talisker, stellst Du Dich extra blöd oder

kapierst Du tatsächlich nicht, was Du schreibst??
Ich werde ja nun sehr selten im Internet persönlich, aber hier platzt mir dann doch der Kragen. Wenn Du nicht in der Lage bist, Worte in ihrem Sinn zu unterscheiden, solltest Du möglicherweise einen Berufswechsel andenken.
Aber für Dich, mal ganz langsam, unterscheide bitte die Begriffe GLEICHBERECHTIGUNG und GLEICHSTELLUNG.
Oder ist die allgemeine Verblödung, insbesondere beim Lehrpersonal, schon so weit fortgeschritten, daß man nicht mal da einen Unterschied erkennen kann??
Aber eines kannst Du Dir zugute halten, ich springe fast im Dreieck. Schafft nicht jeder.

 

17.07.20 08:08

36845 Postings, 7528 Tage TaliskerDas tut mir natürlich leid

Allein - ich verstehe dein Problem nicht.
Einer von uns beiden steht gerade auf dem Schlauch. Ich bin es nicht.
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.

17.07.20 08:15

139410 Postings, 8951 Tage seltsamich versteh, ich beruhige mich wieder und

stelle fest: Du stehst nicht auf dem Schlauch.

Es wird vermutlich tatsächlich so sein, daß die Masse in beiden Begriffen keinen Unterschied mehr erkennen kann. Dann soll es halt so sein.  

17.07.20 08:19
2

36845 Postings, 7528 Tage TaliskerUnd noch ein Versuch

Niemand hat gesagt, Gleichstellung stünde in Art. 3GG.
Aber der Zusatz in Absatz 2 fordert diese vom Staat.
Niemand hat gesagt, es würde kein Unterschied zwischen den beiden Begriffen bestehen.
Woran arbeitest du dich also ab?  
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.

17.07.20 08:30
1

139410 Postings, 8951 Tage seltsamich seh, ich regte mich sinnlos auf...

Du liest nicht, was ich schrieb, diskutierst über das, was ich nicht schrieb und meinst, im Grundgesetz stünde, was Du lesen willst.
Es war mein Fehler.
 

17.07.20 08:47
1

36845 Postings, 7528 Tage TaliskerDer Fehler

liegt darin, dass du dauernd Dinge behauptest, die hier so nicht stehen.
#6: "Putzig, da steht doch im Grundgesetz was von Gleichberechtigung und nichts von geforderter Gleichheit...Wie ich mich so verlesen konnte."
Mal abgesehen davon, dass du dort wiki zitierst und nicht das GG - in der Pressemitteilung steht "Die Verfassung formuliert eindeutig einen staatlichen Auftrag, durch geeignete Maßnahmen die Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern und zu sichern." Und meint damit Art.3, Absatz 2, zweiter Satz.

#9: "Also, das mit dem Grundgesetz.
In der Pressemeldung steht aber, daß im Grundgesetz stünde: "Gleichstellung"."
Nein, das steht so nicht in der Pressemitteilung.

Deutlicher als in #33 kann man es doch kaum formulieren:
"Frauenpolitische Akteurinnen und Akteure forderten die GVK auf, auch die Weiterentwicklung des Gleichberechtigungsartikels zum Gegenstand ihrer Beratungen zu
machen, denn mit dem bestehenden Satz sei zwar die formale, nicht jedoch die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht worden.
[...]
Am 27. Mai 1993 einigte sich die GVK auf die Formulierung: ?Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.?
Diese Ergänzung stellt einen wichtigen gleichstellungspolitischen Fortschritt dar: Es wird ein klarer Auftrag an den Staat formuliert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichberechtigung der Geschlechter aktiv voranzubringen."
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.

17.07.20 09:14
3

24292 Postings, 2484 Tage goldikGlückliche Menschen, die keine größeren

Probleme haben.....  

17.07.20 09:38
1

139410 Postings, 8951 Tage seltsamgut, abschließend (für mich) und weil

Du Dir nochmals die Arbeit machtest: ich brachte in # 6 eine Pressemeldung, in der u.a. stand, daß im Grundgesetz was von Gleichstellung stünde. Dass ich den erstbesten Link, hier grad mal Wickipedia, zum Grundgesetz anführt, sehe ich nicht als Fehler, da auch das Grundgesetz im Wortlaut nichts von Gleichstellung schreibt.
Auch die nachfolgende Diskussion brachte nicht zu Tage, daß im Grundgesetz was von Gleichstellung steht. Über Forderungen und weiterführenden möglicherweise geplante Maßnahmen, insbesondere zur GLEICHSETZUNG, habe ich nicht reden wollen.
Auch in dem von Dir aufgeführten Text in #33 steht nichts davon, daß die Forderungen umgesetzt werden müßten, sondern steht: ?Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.?
Also, absolut kein Auftrag an den Staat, eine Gleichstellung anzustreben.
Und genau dieses (Gleichstellung) wird aber in der Pressemeldung versucht zu vermitteln.

Gegen eine Gleichberechtigung ist überhaupt nichts einzuwenden, gegen eine Gleichstellung aber sehr wohl.  

17.07.20 09:49
2

139410 Postings, 8951 Tage seltsamnein, goldik, es sind die Probleme, die

durch "Mißverständnisse" und ständige Wiederholungen von falschen Begriffen sich derartig in das Alltagsleben einschleichen, daß der eigentliche Sinn der Aussage, des Wortes  verdreht wird. Und da lohnt auch schon mal eine abendfüllende Debatte.
Für mich: Gleichberechtigung ein Aufgabe, die (wohl zu, größten Teil schon lange durchgesetzt wurde) Beachtung und Erhalt verdient, Gleichstellung ist eine Forderung, die ungerecht gegen jedermann ist.  

17.07.20 10:09
4

Clubmitglied, 50060 Postings, 8630 Tage vega2000#21 Weckmann

Sag dem Provinz-Töftel er möge bitte mal seine Scheuklappen abnehmen, schliesslich bin nicht grundsätzlich gegen eine Frauenquote.
Allerdings halte ich es für falsch das per Gesetz zu regeln (wenn doch, dann bitte auch die Löhne 1:1 im Zuge der Gleichberechtung mit in den G-Text aufnehmen).

Außerdem kannst Du ihm von mir ausrichten, wer die Schule nie verlassen hat um in der freien Wirtschaft seine Brötchen verdienen, taugt nur eingeschränkt als Experte für Themen die hauptsächlich die freie Wirtschaft betreffen (also dort, wo Heini Jahrzehnte ackerte).

Ach ja, doof isser auch der Pauker (weiß er aber schon!).  

17.07.20 10:14

36845 Postings, 7528 Tage TaliskerVastehe,

du störst dich an der "Gleichstellung" als solcher:
"Also, absolut kein Auftrag an den Staat, eine Gleichstellung anzustreben." #41

Und genau das sehen u.a. ich, die Pressemitteilung und auch das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) diamtral anders.
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.

17.07.20 10:23
2

139410 Postings, 8951 Tage seltsammein Gott, jetzt hat er´s, mein Gott, jetzt hat er

...und wie ergrünt das Grün?

Ja, das kann ich nachvollziehen, daß Du das anders siehst.  

17.07.20 10:29
2

24292 Postings, 2484 Tage goldikRichtig, Politisches Framing gibt´s, und

natürlich sollte "man" immer den "Finger in die Wunde legen"...
AAAAAAAAAAber, dann fangen die eigentlichen Probleme erst an, es sei denn ,es wird jedes Wort genauestens definiert ...
Wichtiger aber scheint mir, zu verstehen, daß Menschen unterschiedliche Prägungen und Erfahrungen haben, wodurch es ,fast folgerichtig, zu "kognitiven Dissonanzen" kommen kann.
Eine zielführende Diskussion sieht jedenfalls anders aus.  

17.07.20 10:32
3

20853 Postings, 4067 Tage Weckmann@Talisker, ich soll Dir von Vega ausrichten, dass

er die Frauenquote grundsätzlich gut findet, weil Du so nicht in der Privatwirtschaft Eure Brötchen verdienen brauchst.  

17.07.20 10:34
1

179550 Postings, 8244 Tage GrinchViel zu gesittet hier...

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Grinch wird Ihnen präsentiert vom grünen E-Bike-Kartell!

17.07.20 10:37
1

564 Postings, 1495 Tage St.KilianMan stelle sich einen gemütlichen Samstagabend vor

wenn zwei Lehrerehepaare auf der Terrasse sitzen und über das Zeitgeschehen philosophieren. Genau wie Architekten, fühlen sie sich als die ewig Unverstandenen. Alter Falter!
 

17.07.20 10:57
1

139410 Postings, 8951 Tage seltsamja, goldik, "zielführende Diskussion" wollte ich

ja gar nicht führen.
Allerdings war mir nicht klar, daß der Unterschied zwischen den beiden Begriffen tatsächlich schon derartig verwoben wurden, daß nur bei Nennung beider Begriffe ein Gleichnis verspürt wird.
Die politische Absicht ist mir vollkommen bewußt, durch Taliskers Beharrlichkeit auch klar geworden, daß mein "Rumreiten" auf beiden Worten nicht zu einem Ergebnis führt, da Talisker meine Absicht, den Unterschied darzustellen, gar nicht erkennen konnte, da er in einer anderen Welt lebt. (Das hat mit Dir, Talisker nichts zu tun, Du bis nun mal so geprägt)
Allerdings fand ich doch die Zeit nicht als vergeudet...
Werde dennoch gegen einen Gleichstellung immer angehen.  

17.07.20 12:15
1

24292 Postings, 2484 Tage goldikSchade, wegen des letzten Satzes...

sonst g.a.  

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