1. Der Meldepflichtige hat nur ein Interesse an einer Wertsteigerung seines Engagements in Wanderer und verkauft in absehbarer Zeit bei entsprechend hochgekauften Kursen wieder mit Gewinn. Dann wird der Kurs dramatisch wieder auf sein Ursprungsniveau, das Insolvenzniveau, zurück fallen.
2. Der Meldepflichtige erhöht seinen Anteil auf über 25% und gibt ein Übernahmeangeobt auf 30% zwecks Kontrollerlangung nach §29 WpÜG ab. Hierzu sollte ein Insolvenzplan mit Aussicht auf Annahme durch das Insolvenzgericht und die Gläubiger eingereicht werden. Alternativ wartet er bis zum Ende der Insolvenz und hofft auf eine gute Quote für die Gläubiger. Der Kurs kann je nachdem, wie sehr der Meldepflichtige Kleinaktionäre mag, weiter ansteigen.
3. Die Bafin stellt Unregelmäßigkeiten im Handel der Wanderer-Werke AG fest und friert den Handel nach WpHG a) bis zur Klärung oder b) bis zum Ende des Insolvenzverfahrens ein.
Meine Erfahrungen und meine Meinung.
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