Das Urteil ist m.E. o.k., da es den bergbaurechtlichen Aspekten Rechnung trägt. Im Grunde hat Rye Recht bekommen - sie dürfen das Areal nunmehr betreten und agieren. Ausgenommen sind (vorerst) die Bereiche, die ein Gefahrenpotential darstellen. Zur Erinnerung: Coeur hat eine gültige bergrechtliche Genehmigung, deren Grundlage der vonm Coeur eingereichte Betriebsplan ist - und beide hat noch weiter Bestand. In dem Betriebsplan ist u.a. auch geregelt, welche sicherheitsrelavanten Maßnahmen der Betreiber zu ergreifen hat. Dies war ja auch der Ansatz der Rechtsanwälte von Coeur um zumindestens den Betrieb der Anlage (vorerst) aufrechterhalten zu können.
Will Rye nun den Bereich selber verwalten, dann muss sie selber einen Antrag auf bergrechtliche Genehmigung u.a. für die Bereiche stellen (was sie als eingetragene Eigentümer der Claims ja können), die vorerst Coeur (aus Sicherheitsgründen) vorbehalten sind. Dieser Antrag kann natürlich auch die vorübergehende Stillegung der Bereiche, die zur Produktion genutzt werden und zu Rye gehören, beinhalten!! In dem Betriebsplan muss dann von Rye dargelegt werden, wie das Gebiet geschützt werden soll! Mit Genehmigung wäre dann der Grund der einstweiligen Verfügung enfallen und Coeur müsste die Produktion einstellen!
Ich denke dass Coeur sich bewusst ist, dass Rye jetzt selber agieren kann und es nur eine Frage der Zeit ist, wann die Grube von Rye stillgelegt werden kann.
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