Bloße Anschriften kann man nicht schützen oder ein Eigentumsrecht darauf geltend machen. Im übrigen verkaufen auch andere Unternehmen Privatadressen, z.B. Schober-Adressmarketng (ist der größte Anbieter in Deutschland) oder Panadress, sogar noch bestimmten vorgegebenen Kriterien selektiert. Jeder kann sich im Prinzip Adressen verschaffen, er braucht sich nur eine Telefon-CD zu kaufen, da steht alles drin - oder er zieht von Haus zu Haus und schreibt die Namen von den Klingelschildern ab. Anders sieht es eventuell bei Telefonnummern aus, dann jedenfalls, wenn Du nicht im Telefonbuch eingetragen bist. Ansonsten - siehe oben.
Was den Weinhändler betrifft, der hat allerdings ganz klar gegen das Gesetz verstoßen, weil er Deine Privatsphäre verletzt hat: Schreiben darf ich jeder Person unaufgefordert, aber ich darf sie nicht einfach anrufen. Das ist nur dan möglich, wenn eine Geschäftsbeziehung besteht, Du z.B. auf das Werbeschreiben geantwortet und Dein Interesse bekundet hast.
J.R.
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