Steinhoff: Konstruktiver Informationsthread
Seite 1 von 2
neuester Beitrag: 23.06.23 15:18
|
||||
eröffnet am: | 03.12.18 23:41 von: | trttl | Anzahl Beiträge: | 32 |
neuester Beitrag: | 23.06.23 15:18 von: | Berliner_ | Leser gesamt: | 50497 |
davon Heute: | 15 | |||
bewertet mit 7 Sternen |
||||
|
--button_text--
interessant
|
witzig
|
gut analysiert
|
informativ
|
7
7
20
29.1 Die SFHG und die SEAG sind die Hauptfinanzierungsgesellschaften des europäischen Geschäfts der Gruppe und Holdinggesellschaften mit beschränkter Geschäftstätigkeit. Diese Unternehmen wurden in der Vergangenheit zur Finanzierung des europäischen und US-amerikanischen Geschäfts des Konzerns eingesetzt und haben dementsprechend hohe primäre Kreditverpflichtungen, die im Rahmen eines Restrukturierungsplans zu lösen sind. ?
29.2 Seit den Ankündigungen Anfang Dezember 2017 haben sich mehrere Gläubiger der SFHG, der SEAG und der SUSHI aktiv an den Kreditgeberpräsentationen des Konzerns (gehalten am 19. Dezember 2017, 26. Januar 2018, 18. Mai 2018 und 20. September 2018) und an bilateralen Gesprächen unter anderem mit der SFHG und ihren Vertretern beteiligt. Die Gläubiger nahmen sich für jede SFHG, SEAG und SUSHI zusätzliche Zeit, um die Geschäfte innerhalb der Gruppe, ihre Finanzlage und Pläne zur Restrukturierung der externen Finanzschulden der Gruppe zu beurteilen. ?
29.3 Konkret unterstützen die Gläubiger der SFHG, SEAG und SUSHI den Konzern seit Dezember 2017 insgesamt:
29.3.1 keine Maßnahmen gegen SFHG, SEAG oder SUSHI zu ergreifen, die auf tatsächlichen oder potenziellen Ausfällen beruhen, die sich aus den entsprechenden Finanzdokumenten ergeben; ?
29.3.2 gegebenenfalls Zustimmung zu Rollover von Anlagen und ?
29.3.3.3 gegebenenfalls und bestätigen, dass sie nicht die sofortige Rückzahlung fälliger Einrichtungen verlangen werden.
29.4 Bei der Präsentation des Kreditgebers durch die SIHNV am 18. Mai 2018 skizzierte die Gruppe einen vorgeschlagenen Rahmen für eine Restrukturierung der Gruppe und nahm anschließend umfangreiche Verhandlungen mit den Gläubigern auf, um eine für die Gläubigergruppe akzeptable Restrukturierung durchzuführen. ?Unterstützungsschreiben für Kreditgeber ?
29.5 Während die Verhandlungen im Zusammenhang mit den Bedingungen des Lock-Up-Vertrages liefen, verlangten die Geschäftsführer der SFHG und der SEAG (als österreichische Kapitalgesellschaften) in der Zwischenzeit vor Abschluss der Verhandlungen und Abschluss des Lock-Up-Vertrages weitere Zusicherungen von den Gläubigern. ?
29.6 Infolgedessen haben sich SFHG und SEAG jeweils auf die Bedingungen der Unterstützungsschreiben geeinigt, die am 7. Juni 2018 bzw. 29. Juni 2018 in Kraft traten.
29.7 Im Rahmen der Unterstützungsschreiben haben sich die jeweiligen Gläubiger bereit erklärt, der SFHG bzw. der SEAG eine Reihe von befristeten Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, um die Gespräche im Zusammenhang mit einem möglichen Umstrukturierungsplan und dem Eintritt der Parteien in die Lock-up-Vereinbarung zu erleichtern. Diese Unterstützungsmaßnahmen umfassten Verpflichtungen im Namen der Gläubiger, dies nicht zu tun:
29.7.1 einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens durch die SFHG oder die SEAG stellen; ?
29.7.2 vorzeitig fällige Forderungen für fällig erklären oder anderweitig versuchen, die Zahlung der gesamten oder eines Teils einer Forderung zu beschleunigen; ?
29.7.3 rechtliche Schritte gegen ein Mitglied der Gruppe einzuleiten; oder ?
29.7.4 alle Rechte aus einer Garantie oder einem Recht in Bezug auf eine Sicherheit durchzusetzen. ?
29.8 Darüber hinaus haben sich die Gläubiger, die an den Unterstützungsschreiben beteiligt waren, bereit erklärt, ihre vertraglichen Rechte gegenüber SEAG und SFHG in Höhe von bis zu rund 90 Mio. ? bzw. 65 Mio. ? (insgesamt rund 155 Mio. ?) und den Betrag der diesen Gläubigern auf ihre Finanzinstrumente im Juni 2018 zufließenden Zinszahlungen anderen nicht nachrangigen Forderungen gegenüber SFHG und/oder SEAG (soweit anwendbar) nachrangig zu behandeln. Damit sollte, soweit erforderlich, einer Verschlechterung durch zusätzliche Verbindlichkeiten begegnet werden, falls ungeachtet der Stützungsmaßnahmen während des Zeitraums, für den die Unterstützungsschreiben bestanden, ein Insolvenzverfahren gegen die SFHG oder die SEAG eröffnet wurde. ?
29.9 Als Gegenleistung für Gläubiger, die die entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Unterstützungsschreiben durchführen, haben sich die SFHG und die SEAG darauf geeinigt, während des Zeitraums, für den die Unterstützungsschreiben bestanden, verschiedene Verpflichtungen einzuhalten, die Beschränkungen der Aufnahme zusätzlicher Verbindlichkeiten, der Gewährung von Sicherheiten und bestimmter anderer Maßnahmen ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Parteien umfassten. ?
29.10 Für diejenigen Gläubiger, die vor Ablauf bestimmter Fristen Partei der Unterstützungsschreiben geworden sind, haben sie Anspruch auf die Gebühren für die Zustimmung zum Unterstützungsschreiben, und zwar gemeinsam:
29.10.1 afeeinbeträgt50ProzentderSumme:(i) der Höchstbetrag, den ein Gläubiger gemäß den Bedingungen der ursprünglichen Unterstützungsschreiben nachrangig unterordnen musste; und (ii) sein Anspruch auf Zinsen, die für den Zeitraum vom 1. Juni 2018 bis zum 30. Juni 2018 aus den Finanzinstrumenten entstanden sind, an denen der jeweilige Gläubiger beteiligt war und die Gegenstand der ursprünglichen Unterstützungsschreiben waren (und im Falle des Unterstützungsschreibens für die SFHG wären 50 Prozent dieser Zustimmungsgebühr an eine Partei des jeweiligen Unterstützungsschreibens am 2. zu zahlen.00 Uhr (Londoner Zeit) am 7. Juni 2018 und 50 Prozent dieser Einwilligungsgebühr wären an eine Partei des jeweiligen Unterstützungsschreibens um 17.00 Uhr (Londoner Zeit) am 11. Juni 2018 zu zahlen; und ?
29.10.2 eine Gebühr in Höhe von 0,15 Prozent der nominalen Forderung jedes relevanten Gläubigers zum Zeitpunkt 10.00 Uhr (Wiener Zeit) am 29. Juni 2018 aus den Finanzinstrumenten, an denen der betreffende Gläubiger beteiligt war und die Gegenstand der geänderten Unterstützungsschreiben waren, ?
(wie in Teil A der Anlage 17 (Berechnung der endgültigen Ansprüche) näher ausgeführt) und jeweils von der SFHG oder der SEAG (soweit zutreffend) nach erfolgreicher Durchführung und Abschluss der Restrukturierung und in Übereinstimmung mit den Bedingungen der jeweiligen ursprünglichen Unterstützungsschreiben und der geänderten Unterstützungsschreiben als Super-Sachleistung zu zahlen. ?Gruppeninterner Support Letter
29.11 Auch im Zusammenhang mit der Aushandlung des Lock-Up-Vertrages hat die SEAG am 21. Juli 2018 das konzerninterne Support Letter unterzeichnet. Gemäß dem konzerninternen Unterstützungsschreiben hat sich die SEAG bereit erklärt, bestimmte ihrer Tochtergesellschaften finanziell begrenzt zu unterstützen, um diesen Tochtergesellschaften Komfort in Bezug auf ihre Verbindlichkeiten gegenüber Dritten zu bieten. Nach der Bereitstellung des konzerninternen Unterstützungsschreibens erklärten sich die Adressaten des Schreibens bereit, der Lock-Up-Vereinbarung als konzerninterne Teilnehmer beizutreten. Die SFHG ist nicht Partei des konzerninternen Support-Letters. ?
29.12 Die von der SEAG im Rahmen des konzerninternen Unterstützungsschreibens eingegangene Verpflichtung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Eine dieser Bedingungen ist, dass die SEAG nicht verpflichtet ist, Zahlungen an die im konzerninternen Unterstützungsschreiben angesprochenen Tochtergesellschaften zu leisten, wenn dies dazu führen würde, dass die SEAG eine Verpflichtung oder Bedingung für ein Dokument, an das sie gebunden ist, verletzt (vorausgesetzt, die SEAG hat die Zustimmung der relevanten Parteien zu diesem Dokument eingeholt), und die SEAG ist der Ansicht, dass dies (angemessen) der Fall ist:
29.12.1 sie nicht über ausreichende Barmittel verfügt, um eine solche Zahlung zu leisten; und/oder ?
29.12.2 eine solche Zahlung unzumutbar ist. ?
29.13 Alle von der SEAG gemäß dem konzerninternen Unterstützungsschreiben gezahlten Mittel sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen, vorbehaltlich der anwendbaren Insolvenz oder anderer Gesetze und vorbehaltlich der Unterordnung nach österreichischem und deutschem Insolvenzrecht, unverzüglich zurückzuzahlen. ?
29.14 Das konzerninterne Unterstützungsschreiben wird über die Umsetzung der Restrukturierung hinaus fortgesetzt, sofern es nicht gemäß seinen Bedingungen gekündigt wurde. Die Beendigung des konzerninternen Support-Letters kann nach einer Reihe spezifizierter Ereignisse erfolgen, zu denen die Beendigung des Lock-Up-Vertrags oder die Insolvenz der SEAG gehört (jeweils mit Ausnahme der Restrukturierung).
Term Sheet, Lock-Up-Vereinbarung und Stufenplan
29.15 Wie vorstehend dargelegt, führten SIHNV, SEAG und SFHG während des Bestehens der Unterstützungsschreiben weitere Gespräche mit Ad-hoc-Ausschüssen externer Gläubiger der SFHG, SUSHI und SEAG und des Koordinationsausschusses für die europäischen Gläubiger des Konzerns, einschließlich des Bestrebens, in Bezug auf die SFHG eine für die Gläubigergruppen annehmbare Umstrukturierung zu vereinbaren. Am 11. Juli 2018 gab die SIHNV bekannt, dass sie das Term Sheet mit den Gläubigern vereinbart hat. ?
29.16 Mit Bekanntmachung vom 11. Juli 2018 hat die SIHNV das Zustimmungsverfahren für die Lock-Up-Vereinbarung zur Unterstützung und Erleichterung der Restrukturierung eingeleitet. Die Lock-Up-Vereinbarung fügte sowohl das Term Sheet als auch den Stufenplan bei und erwartete die Umsetzung der Restrukturierung innerhalb von drei bis sechs Monaten (vorbehaltlich einer Verlängerung gemäß den Bedingungen). Die Gläubiger wurden darauf hingewiesen, dass, wenn keine ausreichende Gläubigerunterstützung für die Lock-Up-Vereinbarung eingeholt wurde und die Lock-Up-Vereinbarung nicht bis zum 20. Juli 2018 gemäß ihren Bedingungen in Kraft getreten ist (d.h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Unterstützungszeitraum im Rahmen der geänderten Unterstützungsschreiben endet, ohne Verlängerung oder andere Form der Gläubigerunterstützung), die Vorstände der SFHG und der SEAG ihre Optionen und Verpflichtungen prüfen müssen. Ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen der Lock-Up-Vereinbarung ist in Abschnitt 30.5 enthalten.
Optionen
21
Wirksamkeit der Lock-Up-Vereinbarung
30.1 Die Lock-Up-Vereinbarung war bedingt und trat erst unter anderem dann in Kraft, wenn sie voll wirksam wurde:
30.1.1.1 Die Verpflichtungen und die Intercompany-Teilnehmer haben die Lock-Up-Vereinbarung unterzeichnet oder ihr beigetreten; ?
30.1.2 Gläubiger, die insgesamt den erforderlichen Schuldenwert repräsentieren, haben die Lock-Up-Vereinbarung unterzeichnet; und ?
30.1.3 Die Geschäftsführer der SFHG und der SEAG haben eine positive Unternehmensfortführungsprognose erstellt, sofern der Lock-Up-Vertrag gemäß seinen Bedingungen in Kraft tritt. ?
30.2 Nach dem Beitritt der relevanten Parteien zum Lock-Up-Vertrag und der Erstellung einer positiven Unternehmensfortführungsprognose durch die Vorstände von SFHG und SEAG ist der Lock-Up-Vertrag gemäß seinen Bestimmungen am 20. Juli 2018 in Kraft getreten. Seit dem 28. November 2018 wurde die Lock-Up-Vereinbarung von:
30.2.1 Gläubiger, die etwa 96 Prozent der bestehenden SEAG-Schulden repräsentieren; und ?
30.2.2.2 Gläubiger, die rund 97 Prozent der bestehenden SFHG-Schulden repräsentieren. ?
30.3 Die Bedingungen des Lock-Up-Vertrags sehen vor, dass die Support-Letters mit begrenzten Ausnahmen mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Lock-Up-Vertrags gekündigt werden. ?Eckpunkte der Lock-Up-Vereinbarung ?
30.4 Die Lock-Up-Vereinbarung sah vereinbarte beschränkte Regress- und Stillhalteverpflichtungen für Teilnehmer und konzerninterne Teilnehmer (zu Bedingungen) vor und sichert ihre Unterstützung für die Restrukturierung für den Zeitraum bis zum früheren Zeitpunkt ab: (i) das Datum des Inkrafttretens der Umstrukturierung; (ii) das Datum, das drei Monate nach dem 20. Juli 2018 liegt (das unter bestimmten Umständen verlängert werden kann); und (iii) das Datum, an dem die Lock-Up-Vereinbarung gemäß ihren Bedingungen beendet wird. Am 15. Oktober 2018 beantragte der SIHNV die Genehmigung des ?Die Teilnehmer haben unter anderem das Langstoppdatum (gemäß und wie in der Lock-Up-Vereinbarung definiert) bis zum 20. November 2018 geändert, und die Verlängerung wurde am 19. Oktober 2018 angekündigt.
30.5 Unter den wesentlichen Bedingungen der Lock-Up-Vereinbarung:
30.5.1 Jeder Teilnehmer und Intercompany-Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die ihnen von der SFHG und/oder der SEAG geschuldeten Schulden für den Zeitraum ab dem Datum, an dem die Lock-Up-Vereinbarung gemäß ihren Bedingungen in Kraft tritt, begrenzt regresspflichtig sind und nach Eintritt bestimmter Ereignisse enden; ?
30.5.2 Jeder Teilnehmer und jeder Schuldner verpflichtet sich unter anderem, die Umstrukturierung gemäß dem Term Sheet und dem Stufenplan zu unterstützen, zu erleichtern und durchzuführen, einschließlich der Aufnahme von Verhandlungen in gutem Glauben zur Vereinbarung der endgültigen Transaktionsdokumente; ?
30.5.3 Die Verpflichtungen der Schuldner gegenüber den Teilnehmern in verschiedenen Angelegenheiten, einschließlich des Eintretens weiterer Verbindlichkeiten, der Gewährung von Sicherheiten und der Vornahme wesentlicher Veräußerungen, sowie der Vereinbarung, die Gläubiger der Gruppe unter Berücksichtigung der vertraglichen Rechte dieser Gläubiger auf einer fairen und einheitlichen Grundlage zu behandeln; ?
30.5.4 Kein Teilnehmer oder Schuldner darf unter anderem Durchsetzungsmaßnahmen (wie sie in der Lock-Up-Vereinbarung definiert sind) in Bezug auf die Finanzverschuldung von SFHG, SEAG oder SUSHI ergreifen; ?
30.5.5.5 Die Teilnehmer dürfen keine Stimmrechte oder Anteile an einer solchen finanziellen Verbindlichkeit übertragen, es sei denn, der Übernehmer tritt den Bedingungen der Lock-Up-Vereinbarung bei; ?
30.5.6 jeder Teilnehmer stimmt der Prolongation oder der Verlängerung des Fälligkeitstermins für alle Finanzverbindlichkeiten von SFHG, SEAG oder SUSHI zu, die während der Laufzeit der Lock-Up-Vereinbarung fällig werden; und ?
30.5.7 Die SFHG verpflichtet sich, die Governance-Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der Gläubiger zusammensetzt, zu konsultieren, um sich auf bestimmte Änderungen der Governance innerhalb der Gruppe zu einigen.
COMI-Wechsel?
30.6 Die Lock-Up-Vereinbarung sah auch vor, dass die SFHG und die SEAG jeweils bestimmte Schritte in Bezug auf ihren Hauptverwaltungsort unternehmen mussten. Auf diese Schritte folgten, wie von der Mehrheit der Gläubiger der SFHG und der SEAG in den Verhandlungen gefordert, einige weitere Schritte der SFHG und der SEAG zur Verlagerung ihrer COMIs nach England. Im Zusammenhang mit der SFHG war eine Verlagerung von COMI nach England erforderlich, um die Bedingungen der vereinbarten Restrukturierung im Wege einer freiwilligen Vereinbarung zwischen einer englischen Rechtsanwaltskanzlei umzusetzen. ?
30,7 Dementsprechend und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Lock-Up-Vertrags hatte die SFHG bis zum 3. August 2018:
30.7.1 eine öffentliche Ankündigung gemacht hat: (i) Offenlegung der aktuellen Vorstandszusammensetzung der SFHG; und (ii) Benachrichtigung der Öffentlichkeit, dass der Hauptverwaltungsstandort der SFHG und die Anschrift für alle Mitteilungen und Mitteilungen das Festspielhausbüro wäre; ?
30.7.2 dem zuständigen Vertreter und/oder Treuhänder in Bezug auf die relevanten Finanzdokumente mitgeteilt hat, dass der Hauptverwaltungs- und Anschriftort der SFHG für alle Mitteilungen und Mitteilungen das Festivalhausbüro sein wird; und ?
30.7.3 ausgefüllt und an das Companies House zurückgeschickt, Formular OS IN01 (Registrierung einer ausländischen Gesellschaft zur Eröffnung einer britischen Niederlassung).
30.8 Nach den Maßnahmen vom 3. August 2018 haben die Geschäftsführer der SFHG weiter geprüft, ob es sinnvoll wäre, die COMI der SFHG weiterhin zu verlagern. Die Direktoren trafen weiterhin Managemententscheidungen in Österreich, bis eine endgültige Entscheidung darüber getroffen wurde, ob die COMI der SFHG nach England verlegt werden soll oder nicht. ?
30.9 Am 1. Oktober 2018 kamen die Direktoren zu dem Schluss, dass es im besten Interesse der SFHG wäre, ihre COMI nach England zu verlagern, und deshalb hat die SFHG die folgenden Maßnahmen ergriffen:
30.9.1 Eintritt in formelle Lizenzen zur Nutzung von Büroräumen im vierten und fünften Stock des Festival House Office; ?
30.9.2 Schaffung von Personenschildern im Festspielhausbüro, die die SFHG als Bewohner des Geländes ausweisen; ?
30.9.3 Registrierung der SFHG für die britische Körperschaftsteuer; ?
30.9.4 Umleitung der Post an das Festival House Office und Aktualisierung des Briefkopfes der SFHG mit der Adresse des Festival House Office; ?
30.9.5 Benachrichtigung von nichtfinanziellen Gläubigern, Vertragspartnern und anderen relevanten Dritten, dass die Geschäftsadresse der SFHG das Festivalhausbüro ist; ?
30.9.6 Beteiligung seiner Finanzgläubiger an Sitzungen und Diskussionen in London; ?
30.9.7 Abschluss von konzerninternen Dienstleistungsverträgen mit englischen Konzerngesellschaften mit Sitz im Festival House Office; und ?
30.9.8 Ernennung von Konzernpersonal mit Sitz in England zum Leiter des Bereichs Finanzen und Treasury der SFHG. ?
30.10 Im Hinblick auf diese und andere Schritte befindet sich die zentrale Verwaltung und Aufsicht über die Verwaltung der Interessen der SFHG nun in England.
31 Zusammenhängende Ereignisse
31.1 Parallel zu den oben beschriebenen Verhandlungen wurden seit Dezember 2017 eine Reihe von Schritten in Bezug auf bestimmte Untergruppen des Konzerns unternommen. ?Lokale operative Unternehmensfinanzierungen ?
31,2 Eine Reihe von operativen Gesellschaften des Konzerns haben seit Dezember 2017 ihre lokalen Finanzierungen refinanziert oder neue lokale Finanzierungen erhalten. ?Südafrika ?
31,3 Seit Dezember 2017 hat der Konzern seine afrikanischen Schulden zurückgezahlt, unter anderem durch die Verwendung von Erlösen aus dem Verkauf der PSG-Beteiligungen (25,5 Prozent), bestimmter Beteiligungen an KAP (17 Prozent) und Pepkor (6 Prozent) sowie der Rückzahlung von konzerninternen Schulden durch Pepkor in Höhe von ? 1 Milliarde. Derzeit umfasst die afrikanische Verschuldung des Konzerns Betriebskapitalfazilitäten, Forderungen gegenüber der afrikanischen Immobiliensparte und Forderungen gegenüber Pepkor.
Conforama
31,4 Am 24. Januar 2018 gab Tikehau Capital bekannt, dass sie mit der Conforama-Gruppe eine Finanzierungsvereinbarung über 115 Millionen Euro für einen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen hat, die für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden soll. Hinzu kommt eine Fazilität von 28 Mio. ?, die der Conforama-Gruppe von der Credit Suisse separat zur Verfügung gestellt wird. ?Hemisphäre ?
31,5 Die Restrukturierung der Finanzverschuldung der Tochtergesellschaft Hemisphere der SFHG wurde am 6. September 2018 erfolgreich abgeschlossen, so dass eine neue, gesicherte, dreijährige Kreditlinie in Höhe von rund 775 Mio. ? entstand. Seitdem wurden nach dem Verkauf des Geschäfts und der Vermögenswerte von Kika-Leiner rund 346 Mio. ? für die Rückzahlung durch Hemisphere verwendet. ?Kika-Leiner ?
31.6 Im Anschluss an die Ankündigungen der SIHNV vom 22. Juni 2018 und 13. Juli 2018 zum vereinbarten Verkauf der Kika-Leiner-Betriebsgesellschaften und Immobiliengesellschaften gab die SIHNV am 15. Oktober 2018 bekannt, dass der Verkauf der Kika-Leiner-Immobiliengesellschaften an die SIGNA-Gruppe abgeschlossen sei. Dies war die letzte Stufe des Verkaufs von Kika-Leiner, nachdem der Verkauf der Kika-Leiner-Betriebsgesellschaften, der Anfang 2018 abgeschlossen wurde, abgeschlossen war. ?Asien-Pazifik ?
31,7 Die Refinanzierung bestimmter Finanzschulden der Greenlit Brands Pty Ltd (vormals Steinhoff Asia Pacific Group Holdings Pty. Limited), die am 27. September 2018 umgesetzt wurde und die Änderung und Anpassung bestimmter konzerninterner Darlehen sowie eine neue vorrangig revolvierende Kreditfazilität und bilaterale Fazilitäten in Höhe von 256 Mio. AUD zur Refinanzierung bestehender vorrangiger Finanzierungen umfasst, stellt Fazilitäten für die Greenlit Brands Pty Ltd und ihre Tochtergesellschaften bis zur Fälligkeit im Oktober 2020 bereit. ?Matratzenfirma ?
31.8 Am 5. Oktober 2018 haben Mattress Holdco, Inc., Mattress Holding Corp. und Mattress Firm, Inc. (jeweils eine indirekte, hundertprozentige Tochtergesellschaft von SUSHI), sowie die direkten und indirekten Tochtergesellschaften von Mattress Firm Inc. (die "Matratzenfirmeneinheiten"), reichte beim US-Konkursgericht freiwillige Anträge auf Erlass nach Kapitel 11 ein, um unter anderem die Genehmigung des Chapter 11-Plans einzuholen. Nach einer am 5. Oktober 2018 abgeschlossenen Konzernreorganisation war die SEAG zu diesem Zeitpunkt alleinige Aktionärin der SUSHI. ?
31.9 Am 16. November 2018 wurde der Chapter 11-Plan vom US-Konkursgericht genehmigt, und nach Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen für die Wirksamkeit des Chapter 11-Plans gingen die Matratzenfirmen aus Kapitel 11 hervor. Am 21. November 2018 erhielten die Darlehensgeber, die die von den Matratzenfirmen für den Ausstieg aus Kapitel 11 benötigte Finanzierung bereitstellen, 49,9 Prozent der Anteile an SUSHI und SEAG hält weiterhin 50,1 Prozent der Anteile an SUSHI. ?SUSHI-Programm ?
31.10 Kurz nach dem Antrag der Matratzenfirmen, der nach Kapitel 11 gestellt wurde, startete SUSHI am 10. Oktober 2018 das SUSHI-Programm. Das SUSHI-Programm wurde am 12. November 2018 sanktioniert und trat nach Erhalt der Chapter 15-Verordnung und der Einreichung der Scheme-Sanktionsverfügung beim Registerführer der Gesellschaften am 16. November 2018 in Kraft. ?
31.11 Am 16. November 2018 haben die SchemeGläubiger unter anderem gemäß den Bedingungen des SUSHI-Programms alle ihre Rechte, Titel und Anteile an der Fazilität C auf die SEAG übertragen und dafür ihren anteiligen Anteil an der SUSHI-Programmfazilität erhalten. ?
31.12 Ebenfalls am 16. November 2018 erfolgte die Einbringung der konzerninternen Verbindlichkeiten von SUSHI gegenüber SEAG und Möbel in das Kapital von SUSHI sowie die Ansprüche von Facility C gegen SUSHI (und die anschließende Kündigung von Facility C).
Optionen
1
4
0
Die Moderatoren scheinen... naja ich sag mal nichts
Optionen
1
-1
Jetzt kann man dann erst mal 5 threads nacheinander aufmachen, durchschauen nur um festzustellen das es nichts neues gibt.
Ist man hier nicht mehr in der Lage andere Teilnehmer zu akzeptieren und sich einfach nur auf das wesentliche zu konzentrieren !?
Leider ist es nach den Regeln erlaubt, aber deinen Aussagen gebe ich da Recht.
Optionen
0
2
11
"https://www.lucid-is.com/steinhoff/"
"TEIL D
HINTERGRUND UND ZWECK DER UMSTRUKTURIERUNG
28 Umstände, die zur Restrukturierung geführt haben
28.1 Die Geschäfte und Betriebsstrukturen des Konzerns sind vielfältig, die Finanzierungen sind bedeutend und die Themen, die den Konzern betreffen, sind komplex. Am 5. Dezember 2017 gab die SIHNV bekannt, dass Informationen über mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungslegung aufgetaucht sind, die eine weitere Untersuchung erfordern. In Absprache mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte hat der Aufsichtsrat der SIHNV beantragt, dass PwC eine unabhängige Untersuchung durchführt. In der gleichen Mitteilung vom 5. Dezember 2017 teilte der SIHNV mit, dass der Vorstand des SIHNV den Rücktritt des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Markus Jooste mit sofortiger Wirkung akzeptiert habe. Der damalige Vorsitzende, Dr. Christo Wiese, hat sich bereit erklärt, interimistisch als Vorstandsvorsitzender zu fungieren. ?
28.2 Nach einem deutlichen Kursrückgang der Konzernaktie infolge der Ankündigung vom 5. Dezember 2017 gab Moody's am 7. Dezember 2017 unter Berufung auf Unsicherheiten und Auswirkungen auf die Liquiditätslage und Fremdkapitalstruktur des Konzerns bekannt, dass sie das Emittentenrating von SIHNV sowie das Senior Unsecured Notes Rating des SEAG von Baa3 auf B1 herabgestuft hat. Moody's hat auch die Ratings der Gruppe zur weiteren Herabstufung überprüft.
Die PwC-Untersuchung ?
28.3 Wie im Halbjahresbericht 2018 der Gruppe dargelegt, umfasst die PwC-Untersuchung die Konsultation von Deloitte (als Abschlussprüfer), Aufsichtsbehörden, Dritten, verschiedenen Konzerngesellschaften und Mitarbeitern der Gruppe (aktuell und früher). Obwohl die Gruppe der Ansicht ist, dass die Schlussfolgerung von PwC so schnell wie möglich erreicht werden kann, ist es wichtig, dass PwC genügend Zeit für eine gründliche und sorgfältige Untersuchung zur Verfügung steht. Der Zeitpunkt der Übergabe des PwC-Berichts an den Aufsichtsrat des SIHNV in Bezug auf die in Absatz 4 (Die Restrukturierung) angesprochenen Themen wird in öffentlichen Berichten bestätigt. ?
28.4 Der Umfang der PwC-Untersuchung ist uneingeschränkt und umfasst die Analyse angeblicher Rechnungslegungsunregelmäßigkeiten und/oder der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie alle anderen von Deloitte vorgebrachten Bedenken und alle anderen Fragen, die PwC zur Kenntnis gebracht werden und die eine Untersuchung erfordern. Der Umfang umfasst unter anderem eine Überprüfung verschiedener außerbilanzieller Strukturen und die Frage, ob Transaktionen zu marktüblichen Bedingungen und zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden. Der Konzern prüft seine Buchhaltungsunterlagen und analysiert gegebenenfalls die Werthaltigkeit bestimmter Kredite und Vermögenswerte. Verschiedene Faktoren beeinflussen diese Analyse und die Arbeit läuft. In Bezug auf die untersuchten Transaktionen hat das Management Finanzinformationen von den relevanten Parteien angefordert und prüft die betroffenen Kreditforderungen. Das Ausmaß der Krediteinbringlichkeit ist zum jetzigen Zeitpunkt noch schwer einzuschätzen, und eine abschließende Beurteilung erfordert weitere detaillierte Finanzinformationen über bestimmte Transaktionsstrukturen.
28.5 Bis die Ergebnisse der PwC-Untersuchung bekannt sind, kann die Gruppe den Jahresabschluss 2017 nicht veröffentlichen. ?
Anpassung der Vorjahresabschlüsse ?
28.6 Während der PwC-Untersuchung wurden Informationen bekannt, die den Aufsichtsrat des SIHNV veranlasst haben, am 13. Dezember 2017 bekannt zu geben, dass der Jahresabschluss 2016 aufgrund von § 2:362 Abs. 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches angepasst werden musste und nicht mehr verlässlich sein konnte. ?
28,7 Nach sorgfältiger Prüfung der Anforderungen der IFRS-Richtlinien und der fachlichen Beratung hat die SIHNV am 2. Januar 2018 mitgeteilt, dass: (i) die angepassten Jahresabschlüsse 2016 würden die Jahresabschlüsse 2017 begleiten; und (ii) SIHNV würde auch eine angepasste
vergleichende Bilanz 2015 der Gruppe veröffentlichen. Die angepasste Vergleichsrechnung 2015 wird den Kontext für die kumulierten und konsolidierten Eröffnungsbilanzen in der Jahresrechnung 2016 darstellen. Aufgrund der Anpassungen kann auf den Konzernabschluss 2015 nicht mehr zurückgegriffen werden. Die steuerlichen Auswirkungen der Anpassung der Konzernrechnung bleiben ungewiss. Eine umfassende Steuerprüfung wird derzeit durchgeführt, vorläufige Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor. ?
Änderungen in der Unternehmensführung ?
28,8 Wie in der Ankündigung von Moody's vom 7. Dezember 2017 zitiert, hat der Rücktritt des ehemaligen CEO Markus Jooste in Verbindung mit der Tatsache, dass die Vorwürfe von Rechnungslegungsunregelmäßigkeiten bereits im August 2017 erhoben und zurückgewiesen wurden, Bedenken hinsichtlich der Qualität der Governance und Aufsicht beim SIHNV aufgeworfen.
28,9 Am 15. Dezember 2017 legte Dr. Christo Wiese sein Mandat als Aufsichtsratsmitglied des SIHNV nieder und Heather Sonn wurde, wie vom SIHNV am 19. Dezember 2017 angekündigt, zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats des SIHNV ernannt. Seit Dezember 2017 wurden fünf neue unabhängige Aufsichtsräte in den Aufsichtsrat des SIHNV berufen und ein neuer Governance-, Sozial- und Ethikausschuss eingerichtet, um die Governance im gesamten Konzern zu verbessern. ?
28.10 Auch der Vorstand des SIHNV wurde seit Anfang Dezember 2017 mit den Bestellungen von Alexandre Nodale, Louis du Preez, Theodore de Klerk und Philip Dieperink verstärkt. Darüber hinaus wurde Richard Heis zum Chief Restructuring Officer der Gruppe ernannt und Johan Geldenhuys ist als Leiter des Treasury in die Geschäftsleitung eingetreten. Der Vorstand des SIHNV wird durch die gesamte Bandbreite der Führungsaufgaben wie Treasury, Recht, Sekretariat und Personal unterstützt. Die operativen Geschäfte der Gruppe werden dezentral mit erfahrenen, hochkompetenten lokalen Betriebsteams geführt. ?
28.11 Die Geschäftsführung der SFHG besteht derzeit aus Louis du Preez und David Frauman, die am 19. Juni 2018 bestellt wurden. ?
Liquiditätsengpässe ?
28.12 Die Verzögerung bei der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2017, die Anpassung des Jahresabschlusses 2016, die Ankündigung angeblicher Rechnungslegungsunregelmäßigkeiten, die Herabstufung des Ratings durch Moody's, die verschiedenen Änderungen in der Unternehmensführung der Gruppe und die laufende PwC-Untersuchung hatten zusammen den Effekt eines deutlichen Rückgangs des Aktienkurses in der gesamten Gruppe, begleitet von erheblichen Liquiditätsengpässen. Am 7. Dezember 2017 veröffentlichte die SIHNV eine Pressemitteilung, die darauf abzielte, Komfort in Bezug auf die Liquiditätslage des Konzerns zu schaffen, und verwies auf potenzielle Verkäufe von Nicht-Kernaktiva, die mindestens 1 Milliarde Euro Liquidität freisetzen würden. Darüber hinaus gab der SIHNV am 10. Dezember 2017 bekannt, dass der Konzern AlixPartners als operativen Berater zur Unterstützung des Liquiditätsmanagements des Konzerns und bei operativen Maßnahmen ernannt hat. Die Gruppe ernannte auch den Finanzberater der Gruppe, um die Gespräche mit den Gläubigern der Gruppe zu unterstützen. In der Mitteilung vom 10. Dezember 2017 betonte der SIHNV den Fokus des Konzerns auf die Liquiditätssicherung und bat die Kreditgeber des Konzerns um Unterstützung.
28.13 Die Ereignisse Anfang Dezember 2017 führten zu einer fast sofortigen Einschränkung des Zugangs des operativen Geschäfts des Konzerns zum Group Treasury. Da die Vertrauensniveaus der Interessengruppen ?
und die Kreditgeber sanken, wurden Bankkredite und andere Kreditlinien stark eingeschränkt. Darüber hinaus wurde die Kreditversicherung für bestimmte wichtige Lieferanten der zugrunde liegenden operativen Tochtergesellschaften eingestellt, was zu einer Neuverhandlung mit diesen Lieferanten zu ungünstigeren Konditionen führte. Die Betriebskapitalfinanzierung des Konzerns war insbesondere für die nicht-südafrikanischen Geschäfte stark eingeschränkt, und einige der operativen Tochtergesellschaften des Konzerns suchten nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten auf der Ebene der Betriebsgesellschaften.
28.14 Die kurzfristige Liquiditätsposition des restlichen Konzerns wurde seit Dezember 2017 durch die Realisierung von Erträgen aus Nicht-Kerngeschäften in südafrikanischen Gesellschaften
und durch eine Reihe von europäischen Nicht-Kerngeschäften (wie den Verkauf der Liegenschaft Mariahilferstraße in Wien und der Anteile des Konzerns an Showroomprivé und Atterbury Europe) unterstützt. Viele der europäischen Finanzgesellschaften und international tätigen Unternehmen benötigen jedoch eine kontinuierliche Finanzierung, und die anhaltende Abhängigkeit von Anlagenverkäufen und/oder den südafrikanischen Geschäften der Gruppe wird nicht als nachhaltig angesehen. ?
28.15 Um die langfristige finanzielle Stabilität des Konzerns zu gewährleisten und kurzfristige Liquiditätsengpässe zu beheben, wurden umfangreiche Verhandlungen mit wichtigen Gläubigergruppen geführt, um einen tragfähigen Plan für die Restrukturierung der Auslandsverschuldung des Konzerns zu erstellen, der in der Lock-Up-Vereinbarung, einschließlich des Term Sheets und des Stufenplans, gipfelt. ?
28.16 Am 3. April 2018 gab Hemisphere eine Mitteilung über die Bewertung ihres Immobilienportfolios ab. Die Ankündigung bestätigte, dass das Portfolio auf Basis des "Fair Value" (nach IFRS) und unter der Annahme eines Leerstandes mit 1,1 Mrd. ? bewertet wurde. Dieser lag deutlich unter dem Buchwert, den der SIHNV im Februar 2018 auf seiner Website veröffentlicht hat. Dieser Rückgang der Bewertung und die Umstände im Zusammenhang mit der Ankündigung vom Dezember 2017 veranlassten die damaligen Direktoren einer Reihe von Konzerngesellschaften, sowohl die Finanzlage des Konzerns als Ganzes als auch die Finanzlage der betroffenen Konzerngesellschaften einzeln zu überprüfen. Damals hatten die Geschäftsführer, darunter auch die damaligen Geschäftsführer der SFHG, bereits Gespräche mit den Finanzgläubigern des Konzerns aufgenommen, um die langfristige finanzielle Stabilität des Konzerns zu gewährleisten und kurzfristige Liquiditätsengpässe zu beheben. Vor diesem Hintergrund wurden umfangreiche Verhandlungen mit wichtigen Gläubigern fortgesetzt, um einen tragfähigen Plan für die Restrukturierung der Auslandsverschuldung des Konzerns zu formulieren, der in der Lock-Up-Vereinbarung, einschließlich des Term Sheets und des Stufenplans, gipfelte."
Optionen
9
31 Indizes des Indexanbieters STOXX
5 Indizes des Indexanbieters MSCI
7 Indizes des Indexanbieters FTSE
1 mal im SDAX
1 mal im GICS
An jeden einzelnen Index können mehrere ETF´s und Mutual Funds gekoppelt sein!
Zu GICS: Dies ist ein Industriestandard, entwickelt von Standard & Poor´s und MSCI.
Habe bisher nur den Fond: PIMCO RAE International Fund gefunden der an diesen Standard gebunden ist.
Hier gab es folgende Entwicklung der Steinhoffanteile:
28.08.2018: 218.725 Shares
30.09.2018: 1.192.836 Shares
Quellen:
"https://www.stoxx.com/component-details?key=ZA00PY"
"https://www.msci.com/constituents"
"https://www.ftse.com/analytics/factsheets/Home/ConstituentsWeights"
"https://www.comstage.de/products/productsearchpage.aspx"
"https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1479360/...81/d623598dnq.htm"
Optionen
0
-1
0
0
Na dann:
Steini könnte die eigenen Assets verkaufen, statt Konkurs anzumelden....
Quelle @
Steinhoff publishes restructuring plan
https://www.businesslive.co.za/bd/companies/...es-restructuring-plan/
Optionen
0
Es war für mich eine Schande, dort in deinem neuen Thread, extra zum Pushen gegründet, zu posten.
Es gab schon vorher über 20 STEINHOFF Threads, aber nein, es war noch eins nötig, damit man gezielt noch mehr Lemminge in den Ruin treiben kann, da anscheinend die ganzen YT Lügen und Verschwörungen nicht ausgereicht hatten Was für ein perverses Spiel!