da hast Du etwas falsch verstanden! Zunächst einmal musst Du unterscheiden zwischen:
BZR (Bezugsrechte): Diese sind bis zum Abschluss der Kapitalmaßnahme handelbar (an Börsenplätzen und außerbörslich). Diese BZR entsprechen NICHT den jungen Aktien, sondern Du erwirbst mit den BZR die Option auf die jungen Aktien. Ein BZR entspricht im vorliegenden Fall auch nicht EINER jungen Aktie! Du kannst sie auch nicht abfordern bei Deiner depotführenden Bank, sondern musst sie (wie auch jede andere Aktie) kaufen, sofern Du sie haben möchtest! Nach Erwerb und Ablauf der BZR-Handelsfrist werden die erworbenen BZR in die entsprechende Aktienanzahl junger Aktien umgewandelt.
junge/neue Aktien: Bekommst Du nach Abschluss des BZR-Handels auf Dein Depotkonto umgebucht, diese fließen zusammen mit den "Altaktien" in den "neuen" Aktienkurs ein.
Du siehst, es ist nicht möglich, sofort neue/junge Aktien für 22,-? zu ordern, das wäre in der tat sonst sicher für jeden ein guter Deal!
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