Mehrere ehemalige Aktionäre hatten gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom Juni 2009 geklagt, den Aktienanteil des Bundes mit einer milliardenschweren Kapitalerhöhung von 47 auf 90 Prozent zu erhöhen und damit den Weg zum Ausschluss der noch verbliebenen Aktionäre freizumachen. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz verkürzte der Bund die Einladungsfrist für diese Hauptversammlung auf einen Tag. Europäisches Recht sieht allerdings eine Einladungsfrist von 21 Tagen vor.
Offen ist aber, ob diese EU-Richtlinie zum Zeitpunkt der Rettung der systemrelevanten Pfandbriefbank schon verbindlich war. "Eine vollkommen eindeutige Rechtslage sieht die Kammer hier nicht", sagte der Vorsitzende Richter Helmut Krenek. Aber "die Kapitalerhöhung bleibt auf jeden Fall wirksam", stellte er klar.
Schadenersatz möglich
Bei einem möglichen Verstoß gegen Europarecht könnte den Klägern Schadenersatz zustehen. Kläger-Anwältin Daniela Bergdolt von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) zeigte sich zufrieden. Vom Europäischen Gerichtshof erwarte sie "eine positive Entscheidung".
Richter Krenek erklärte, der Bund habe den Zusammenbruch der Hypo Real Estate mit unabsehbaren Folgen für den gesamten Finanzmarkt vermeiden wollen. Die Aktionäre seien nicht enteignet und ihr Eigentumsrecht nicht unzulässig eingeschränkt worden. Bei der Hauptversammlung sei ihr Rederecht auch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt worden.