"Ein Teil dieser Projektgesellschaften muss die Biogasanlagen überhaupt erst bauen. Zitat aus dem Börsenprospekt: "Somit ist der wirtschaftlich wesentliche Teil der Sicherheiten in Bezug auf die Biogasanlagen noch nicht vorhanden"." ý falsch, da man hier die Besicherung der ursrünglich angedachten 25 Millionen vermutlich bewusst (aus welchem Grund auch immer) mit der Besicherung der (nach eigenen URA-Recherchen) tatsächlich eingenommenen 7,5 Millionen verwechselt. Die tatsächlich eingenommenen 7,5 Millionen sind durch die in meinem Beitrag #182 aus dem BKN biostrom Thread aufgeführten sechs, im Jahre 2011 übernommenen (und damals bereits angeschlossenen) Biogasanlagen abgesichert. Hätte BKN biostrom letztes Jahr mehr Geld durch die Anleihe eingenommen, dann hätte man davon weitere Projekte realisiert. "Für die von den Projektgesellschaften auf ein Treuhandkonto weitergeleiteten Einspeisevergütungen könnten im Falle einer Insolvenz der Emittentin u.U. Rückforderungsansprüche zu Lasten der Anleihegläubiger bestehen." ý überflüssiges Aussage, da ja überhaupt keine Zinsen bezahlt worden sind, und das weiss auch die URA. Dass die Gläubiger der Objektgesellschaften (=Banken) für ihr zur Projektfinanzierung geliehenes Fremdkapital (=Kredit) Vorrang geniessen, versteht sich ja von selbst, ohne dass man das 5 Mal verklausuliert wiederholen muss wie die URA in ihrer Stellungnahme. Die sechs nach EEG 2009 bezuschussten und zur Besicherung der Anleihe verpfändeten Biogasanlagen sind wertvolle Assets und sollten ausreichen, um sowohl die Rückzahlung der Schuldverschreibung als auch die Befriedigung der anderen Ansprüche (Banken) an die Objektgesellschaften zu gewährleisten. Die Objektgesellschaften sind ja selbst nicht insolvent sondern lediglich die Muttergesellschaft.
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