Sehr geerhter Herr Xxxx,
gegen die oben genannte Gesellschaft ist in den USA eine Class-Action anhängig. EIne Class-Acion stellt eine nach US-amerikanischem Prozessrecht gegebene besondere Klagemöglichkeit für eine Vielzahl von Personen dar, z.B. Aktionäre einer Aktiengesellschaft gegen die Gesellschaft. Dieser Klage können sich teilnahmeberechtigte Aktionäre zu einem späteren Zeitpunkt anschließen, wofür in den USA keinerlei Gerichts- Anwaltskosten entstehen. Dazu ist die Einreichung einer Anspruchsbegründung (Formular = Proof-of-Claim) erforderlich, um sich eventuelle Ansprüche aus einem Vergleich zu sichern.
Zur Teilnahme an dieser Class-Action sind nur Personen berechtigt, die zum Initial Public Offering (IPO) am 18.10.2017 diese ADR'S kauften oder anderweitig erwarben.
Sollten Sie zum berechtigten Personenkreis gehören und an dieser Class-Action teilnehmen wollen, können Sie die Unterlagen bei folgender Stelle anfordern...
usw. und so fort.. Also man ist nur berechtigt, wenn man am IPO Tag gekauft hat? hab ich das richtig verstanden? Hat jemand weitere Infos wie genau der Vorwurf zur Anklage lautet?
Könnte diese Klage eventuell negative Auswirkungen auf unser Investment haben? Bis hierhin lief es ganz gut. Ich meine ich Klage doch keine Gesellschaft an in die ich Investiere um Anspprüche aus einem Vergleich zu sichern, damit die Portokasse geschmälert wird und der Aktienkurs abrutscht???
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