arbeite im bereich kfz-versicherung.
wirtschaftlicher totalschaden liegt nicht vor? wenn ja, wirst du nach schwacke entschädigt. dann hast du anspruch auf wiederbeschaffungswert abzüglich restguthabens des (schrott)-autos.
zu eichis posting: er hat recht!
solltest du deinen unfallwagen verkaufen wollen, hast du anspruch auf wertminderung ( da ja nen unfallwagen weniger wert ist ). vorher jedoch nicht!!!!! dies aber nur in zusammenhang mit höhe des schadens und alter des fahrzeuges. muß aber von nem sachverständigen bestätigt werden, nur dann hast du anspruch auf wertminderung und kannst diesen anspruch bei der gegnerischen versicherung geltend machen. aber wie gesagt, geltendmachung einer wertminderung nur bei verkauf eines fahrzeuges!! das mußt du beachten!
hoffe geholfen zu haben.
gruß nichts
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