Wie läuft das Insolvenzverfahren in Südafrika ab?
Bevor ein Unternehmen tatsächlich zahlungsunfähig ist und die Insolvenz anmelden muss, sieht das südafrikanische Recht im Companies Act zahlreiche Rettungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des ?Business Rescue Verfahrens? vor. Für noch solvente, aber finanziell angeschlagene Unternehmen, denen mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb der nächsten sechs Monate die Zahlungsunfähigkeit droht, sieht das Gesetz Regelungen und Mechanismen vor, um die Insolvenz zu verhindern:
Vorübergehende Überwachung des gesamten Unternehmens, seines Managements, seiner geschäftlichen Angelegenheiten und seines Eigentums Temporäre Stundung von Gläubigerforderungen gegen das Unternehmen Entwicklung und Implementierung eines Plans zur Rettung des Unternehmens, durch Restrukturierungen seiner geschäftlichen Angelegenheiten, seiner Verbindlichkeiten und Verpflichtungen und seines Aktienkapitals. Dies soll darauf ausgerichtet sein, dass die Gesellschaft künftig auf einer dauerhaft stabilen Geschäftsgrundlage fortgeführt werden kann. Falls eine Rettung nicht möglich ist, soll mit dem Verfahren eine bestmögliche Vorbereitung auf die Abwicklung des Unternehmens gewährleistet werden. Das Verfahren kann sowohl durch das Unternehmen selbst im Wege eines Aufsichtsratsbeschluss eingeleitet werden als auch auf Antrag von einer so genannten ?affected person? (betroffenen Person) beim Gericht. Für die Einleitung des Verfahrens durch das Unternehmen selbst muss es finanziell erschüttert sein, aber die begründete Aussicht auf Rettung bestehen. Das Verfahren kann unter Umständen noch nur beschlossen werden, wenn das Unternehmen noch nicht in Liquidation ist oder sogar nachdem der Insolvenzantrag zur die Liquidation gestellt beschlossen wurde.
Zu den betroffenen Personen zählen die Gläubiger und Aktionäre des Unternehmens aber auch die Gewerkschaften. Der Antrag bei Gericht hat Erfolg, wenn dieses der Ansicht ist, dass das Unternehmen finanziel erschüttert ist oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Hat das Sanierungsverfahren keinen Erfolg, knüpft das eigentliche Insolvenzverfahren an.
Wird beim High Court ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzsverfahrens gestellt, wird ein Gerichtstermin bestimmt. Bei diesem wird dann der Eröffnungsbeschluss gefasst, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Beschluss wird dann in der Gazette, dem südafrikanischen Staatsanzeiger, veröffentlicht. Im Anschluss daran finden in der Regel zwei Gläubigerversammlungen statt. In der ersten Versammlung können die Gläubiger einen Insolvenzverwalter vorschlagen, wobei die Bestellung letztlich im Ermessen des ?Master? des High Courts liegt. In der zweiten Versammlung erhalten die Gläubiger den Bericht des Insolvenzverwalters über den Status des Schuldnervermögens. Der Insolvenzverwalter muss dann grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten nach seiner Bestellung eine Verwertungsbilanz und einen Verteilungsplan erstellen. Diese Unterlagen werden für zwei Wochen beim Master ausgelegt und anschließend wird die Masse verteilt, wenn keine Einwände erhoben wurden.
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