Steinhoff International Holdings N.V.

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neuester Beitrag: 16.04.24 07:34
eröffnet am: 02.12.15 10:11 von: BackhandSm. Anzahl Beiträge: 361194
neuester Beitrag: 16.04.24 07:34 von: Squideye Leser gesamt: 85517863
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19.09.21 14:58

8179 Postings, 2240 Tage STElNHOFFDara

Du kennst Dich damit aus?  

19.09.21 14:59

8179 Postings, 2240 Tage STElNHOFFDare, sorry

19.09.21 15:03
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135 Postings, 1597 Tage CashewHallo Superrakete...

...und ich befürchte, ihr habt gar keine Fans ;)  

19.09.21 15:10

13 Postings, 954 Tage TutosaiDas Problem mit der Richterin in SA ist einfach:

diese steht in einem klaren Interessenskonflikt zwischen dem was für viele Arbeitnehmer, welche durch Steinhoff beschäftigt sind, das beste wäre und dem, was ihrem Ruf am hohen Gerichtshof in SA am besten ist (auch aufgrund ihrer Erfahrung).

Grundsätzlich schätze ich die Vorgehensweise von TT so ein, die nötige Zeit zu schinden, um das GS platzen zu lassen.
Es geht meines Erachtens weniger dadurch "das eigene Unternehmen" zurück zu bekommen, sondern eher darum größtmöglichen Schaden anzurichten.
Unglücklicherweise besteht eine gewisse "Synergie" zur Richterin...

Eure Meinung dazu ist gerne gesehen.  

19.09.21 15:20
2

2280 Postings, 1977 Tage tues@Tutosai

Dem Thema wurde sich gewidmet. Brauchst nur zurücklesen.  

19.09.21 15:23
3

205 Postings, 2009 Tage dare81Hier nochmal die Quelle

Hab mich nur hier eingelesen, Anwalt bin ich nicht. Aber lesen und verstehen kann ich. Einfach mal lesen und auf den Fall beziehen, ist ja schließlich Recht somit steht das nicht zur Frage :-)

https://www.cbbl-lawyers.de/suedafrika/insolvenzrecht-in-suedafrika/  

19.09.21 15:41
3

205 Postings, 2009 Tage dare81zahlreiche Rettungs- und Sanierungsmaßnahmen

Wie läuft das Insolvenzverfahren in Südafrika ab?

Bevor ein Unternehmen tatsächlich zahlungsunfähig ist und die Insolvenz anmelden muss, sieht das südafrikanische Recht im Companies Act zahlreiche Rettungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des ?Business Rescue Verfahrens? vor. Für noch solvente, aber finanziell angeschlagene Unternehmen, denen mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb der nächsten sechs Monate die Zahlungsunfähigkeit droht, sieht das Gesetz Regelungen und Mechanismen vor, um die Insolvenz zu verhindern:

Vorübergehende Überwachung des gesamten Unternehmens, seines Managements, seiner geschäftlichen Angelegenheiten und seines Eigentums
Temporäre Stundung von Gläubigerforderungen gegen das Unternehmen
Entwicklung und Implementierung eines Plans zur Rettung des Unternehmens, durch Restrukturierungen seiner geschäftlichen Angelegenheiten, seiner Verbindlichkeiten und Verpflichtungen und seines Aktienkapitals. Dies soll darauf ausgerichtet sein, dass die Gesellschaft künftig auf einer dauerhaft stabilen Geschäftsgrundlage fortgeführt werden kann. Falls eine Rettung nicht möglich ist, soll mit dem Verfahren eine bestmögliche Vorbereitung auf die Abwicklung des Unternehmens gewährleistet werden.
Das Verfahren kann sowohl durch das Unternehmen selbst im Wege eines Aufsichtsratsbeschluss eingeleitet werden als auch auf Antrag von einer so genannten  ?affected person? (betroffenen Person) beim Gericht. Für die Einleitung des Verfahrens durch das Unternehmen selbst muss es finanziell erschüttert sein, aber die begründete Aussicht auf Rettung bestehen. Das Verfahren kann unter Umständen noch nur beschlossen werden, wenn das Unternehmen noch nicht in Liquidation ist oder sogar nachdem der Insolvenzantrag zur die Liquidation gestellt beschlossen wurde.

Zu den betroffenen Personen zählen die Gläubiger und Aktionäre des Unternehmens aber auch die Gewerkschaften. Der Antrag bei Gericht hat Erfolg, wenn dieses der Ansicht ist, dass das Unternehmen finanziel erschüttert ist oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Hat das Sanierungsverfahren keinen Erfolg, knüpft das eigentliche Insolvenzverfahren an.

Wird beim High Court ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzsverfahrens gestellt, wird ein Gerichtstermin bestimmt. Bei diesem wird dann der Eröffnungsbeschluss gefasst, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Beschluss wird dann in der Gazette, dem südafrikanischen Staatsanzeiger, veröffentlicht. Im Anschluss daran finden in der Regel zwei Gläubigerversammlungen statt. In der ersten Versammlung können die Gläubiger einen Insolvenzverwalter vorschlagen, wobei die Bestellung letztlich im Ermessen des ?Master? des High Courts liegt. In der zweiten Versammlung erhalten die Gläubiger den Bericht des Insolvenzverwalters über den Status des Schuldnervermögens. Der Insolvenzverwalter muss dann grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten nach seiner Bestellung eine Verwertungsbilanz und einen Verteilungsplan erstellen. Diese Unterlagen werden für zwei Wochen beim Master ausgelegt und anschließend wird die Masse verteilt, wenn keine Einwände erhoben wurden.  

19.09.21 15:47
1

3832 Postings, 1635 Tage Michael_1980gedanken

Mir scheint die Streitigkeiten sehr komplex. Da Wir vermutlich (vielleicht wenige) die Rechtlichen Gegebenheiten in Holland & Süd Afrika kennen sind alles genannte Hypothesen.
Ich befürchte, dass Gläubiger genug Cash haben um Verfahren (Ihr Rechte) lange zu verzögern.
Je besser die Beteiligungen Laufen um so höher die Quoten Forderung.
Alle good News, hilft auch denen.

Ich möchte immer noch nicht ausschließen das Holding Liquidiert wird.  

19.09.21 15:48
1

987 Postings, 1765 Tage BCoolFrau Slinger

macht aus meiner Sicht alles richtig. Sie geht formal richtig vor, und niemand verliert dabei sein Gesicht. SoP und s155 lässt sie außen vor, da diese Verfahren auch nichts mit TT-Verfahren zu tun haben. Und am Ende läuft das Ganze ins Leere, weil die beiden Verfahren dann bereits richterlich abgesegnet sind. Nurvechlecht für Moster und Co.  

19.09.21 15:54
3

2280 Postings, 1977 Tage tues@Michael_1980

Gläubiger haben zu 100% dem Vorschlag zugestimmt. Die Sorge brauchst nicht haben.  

19.09.21 15:58
1

269 Postings, 1111 Tage uccisLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 20.09.21 11:27
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Unbelegte Aussage.

 

 

19.09.21 16:04

1070 Postings, 1329 Tage ms_rockyIst Mostert noch Aktionär

Wenn ja dann zählt er zu den "affected Person" bzw. Betroffene Personen und darf den Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens zur Rettung (nicht zur Liquidation) beim Gericht stellen. Wenn Mostert bereits verkauft hat, dann hat die Liquidationsklage überhaupt keine Grundlage.

Aber die Überwachung des gesamten Unternehme­ns, Management, geschäftliche Angrlegeneiten etc..(falls überhaupt dazu kommt) wäre für uns nicht gut. Die zwei andere Massnahmen sind bereits im Gange (Stündung und Entwicklung eines Plans).


 

19.09.21 16:07

2160 Postings, 2159 Tage Wolf55Michael_1980

An welche (zunehmende) Quoten Forderung verschwendest Du Deine Gedanken?  

19.09.21 16:10
2

141 Postings, 958 Tage Haymaker21@ uccis

?. hast Du Dir den Kopf irgendwo angestoßen??

Es könnte die Gefahr bestehen, das es einige Foristen den Witz nicht verstehen
 

19.09.21 16:27
32

8567 Postings, 1983 Tage Dirty JackAussage der SoP Verwalter

Lasst die euch mal auf der Zunge zergehen:

"4.2.2.

Die realistischste Alternative zur Annahme und Bestätigung eines Nachlassplans ist oft eine Konkursliquidation.

Im Falle von SIHNV ist es nicht sicher, ob die Alternative tatsächlich eine Konkursliquidation wäre.

Die operative Situation der Steinhoff-Gruppe ist so beschaffen, daß SIHNV - wenn bestimmte Gläubiger bereit wären, ihre Zahlungsverpflichtungen weiter auszudehnen - in der unmittelbar vorhersehbaren Zukunft wahrscheinlich seine Schulden erfüllen könnte, wenn und sobald sie fällig werden.

In diesem Zusammenhang ist es von Bedeutung, dass SIHNV nur Forderungen anerkennt, die von SIHNV MPC-Antragstellern und SIHNV-Vertragsantragstellern zum Zwecke des Steinhoff-Konzernvergleichs (auch mittels des SIHNV-Vergleichsplans) angemeldet wurden.

Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass - sollte der SIHNV-Vergleichsplan scheitern - SIHNV nicht für insolvent erklärt wird."

Das fett markierte wurde durch die "Interim Extension Option" bis 31.12.2022 erfüllt.

Diese Aussage wurde seitens der SoP Verwalter getroffen, also unabhängig und auf Grund ihrer Einschätzung der Gesamtlage.

Nun kommt Tekkie an die Reihe mit seiner Liquidationsbegründung ;-)



https://www.steinhoffsettlement.com/media/3565094/..._265__1__dba.pdf


 

19.09.21 16:29
6

269 Postings, 1111 Tage uccis@haymaker

Die "Foristen", die diesen Witz nicht verstehen, sind auch auf Höllies Depotauszug neidisch und gönnen es ihm nicht! :-p
Es ist mir ein Rätsel, weshalb soviele Bedenkträger angeblich in Steinis investiert sind! Sollen die doch einfach wegbleiben und in Steine, wie Vonovia oder Deutsche Wohnen investieren.  

19.09.21 16:32
2

805 Postings, 1704 Tage derHaendler@Dirty

ist ja eine liebeserklärung der Verwalter an Steinhoff, sind das etwa pusher?
ich weiß ich war vor 2 wochen mal kritischer für 2-3 tage wegen tekkie, hat sich aber wirklich in Luft aufgelößt, es wird gut enden, ich hoffe einfach nur es wird nicht weiter in die länge gezogen.  

19.09.21 16:36

2483 Postings, 1786 Tage Coppi... und gilt nicht

über allem der Grundsatz: In Dubio Torero?  

19.09.21 16:37

987 Postings, 1765 Tage BCool@Dirty

mal wieder vielen Dank für das Ausgraben dieser Info. Macht die Tekkieklage noch absurder als sie schon ist. Allein die Verhältnissmässigkeit zwischen dem laufenden Prozess und der Tekkieklage ist so was von absurd. Versteh nicht wie mancher befürchtet, dass hier noch was schiefgehen sollte.  

19.09.21 16:51
1

141 Postings, 958 Tage Haymaker21@uccis

? das stimmt leider. Neid und Missgunst sind schlechte Charaktereigenschaften.

Ich bin mittlerweile der Ansicht das viele Aktieninhaber nur auf einen Zug mit aufspringen ohne sich mit der Aktie beschäftigt zu haben und einfach schlecht informiert sind, das merkt man daran wie Infos einfach vermischt werden.
 

19.09.21 16:54
17

8567 Postings, 1983 Tage Dirty Jack#342895

Diese Aussage ist ja nicht nur in Bezug auf eine Konkursliquidation interessant sondern auch in Bezug auf Step 3, wenn man davon ausgehen kann, dass SIHNV "in der unmittelbar vorhersehbaren Zukunft wahrscheinlich seine Schulden erfüllen könnte, wenn und sobald sie fällig werden."
Das würde sicherlich im Rahmen eines Kreditratings nicht unerheblichen Einfluss haben, zumal diese Aussage aus unabhängiger, aber kompetenter Quelle stammt.  

19.09.21 17:00
1

987 Postings, 1765 Tage BCool@Dirty

diese Einschätzung ist perspektivisch ausgezeichnet für SH und konterkariert, nein beschädigt geradezu das Tekkieanliegen.  

19.09.21 17:11
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342 Postings, 1476 Tage Jaguar1@Dirty: Aussage der SoP Verwalter

Danke für die Info. Das ist ziemlich gut. Top!  

19.09.21 17:12

6419 Postings, 1862 Tage ShoppinguinWink mit dem

Zaunpfahl für Schuldenschnitt ?  

19.09.21 17:20
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975 Postings, 994 Tage dercooleH7Danke Dirty für diese Info

vom SOP Verwalter. Werde in dieser Woche nochmal etwas nachlegen.  

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