Der untere Artikel von Spiegel Online hat zwar nicht direkt etwas mit NORDEX zu tun. Er zeigt jedoch, Windenergie ist momentan gefragt. Die Themen der Berichterstattungen werden dabei auch immer vielfältiger bzw. skurriler.
Freies Gut
Von Sebastian Knauer
Mit der wachsenden Zahl von Windkraftanlagen müssen sich deutsche Gerichte auch vermehrt mit einem neuen Streitgegenstand beschäftigen: dem Windklau.
Der Tatbestand ist weder in der Bibel noch im Strafgesetzbuch zu finden. Im weiteren Sinne handelt es sich um Diebstahl, auch wenn die Beute unsichtbar ist. Gleichwohl befassen sich deutsche Verwaltungsgerichte mit der Causa, wie jetzt in Leipzig, wo die Betreiber zweier Windenergieanlagen miteinander streiten.
Windräder (in Brandenburg): Unsichtbare Beute DDP
Windräder (in Brandenburg): Unsichtbare Beute Sie kämpfen um nichts als beschleunigte Luft: der Inhaber eines Windparks im sächsischen Delitzsch und ein Geschäftsmann, der in unmittelbarer Nähe eine noch größere Mühle aufstellen will. Es geht um die Rendite. Denn wenn zwei der rotierenden Flügel ungünstig zueinander stehen, gerät einer in eine Art Windschatten.
"Dieser Windklau hat natürlich Auswirkungen auf das Betriebsergebnis", begründet der Leipziger Rechtsanwalt Martin Maslaton die Klage seines Mandanten. Die zusätzlich installierten Propeller verminderten den Druck auf die Rotationsblätter der im Windschatten liegenden Anlage. Und mit dem Druck reduziere sich auch die erzeugte Strommenge - nach internen Berechnungen des Klägers gingen "gut 15 Prozent" der Einnahmen verloren. Über die Lebenszeit eines Windparks können das mehrere hunderttausend Euro sein.
Die Türme aus Stahl zählen schon zu den Klassikern vor Gericht, seit mehreren Jahren wird gestritten um Schattenwurf, Lärm oder die Verschandelung der Landschaft. Bei den aktuellen Klagen dreht es sich nun um eher Grundsätzliches: Wem gehört der Wind?
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Inhalt Vorabmeldungen English Texts Dossiers zum Heft Abonnement Juristisch ist er ein freies Gut. Sobald er jedoch beim Zug über deutschen Boden auf die durchschnittlich 90 Meter langen Rotoren trifft, wird er auch vom Recht eingefangen - von Landesplanungsbehörden und von hiesigen Baugesetzen.
Ähnlich wie der Häuslebesitzer einen unverbauten Blick schätzt, gilt auch unter Windmüllern die Lage als besonders werthaltiger Faktor. In der Regel wirken die drehenden Spargel am westlichen Rand eines "windhöfigen Gebiets" am effizientesten. Ebendort, wo nach den Wetterstatistiken übers Jahr der meiste Wind einfällt.
In welchen Abständen die Stahlkolosse errichtet werden dürfen, regelt das jeweilige Baurecht. "Und das ist in jedem Bundesland durch unterschiedliche Erlasse festgelegt", erklärt der Brunsbütteler Fachanwalt Ernst-Erich Warnecke. Mal gilt, wie in Schleswig-Holstein, ein Abstand des fünffachen Rotorendurchmessers als Grundregel, mal berechnen sich die Distanzen nach dem Achtfachen des Rotors in der Hauptwindrichtung, etwa in Nordrhein-Westfalen.
So bleibt zwischen den Paragrafen viel Luft für juristische Gefechte. Ob vor Richtern in Bayern oder Sachsen-Anhalt, in Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern, überall gibt es inzwischen Zoff: Benachbarte Dörfer kommen einander ins Gehege, weil sie Windparks entlang ihren gemeinsamen Grenzen ansiedeln, Mühlenbesitzer klagen gegen angeblich ungenaue Kartenvermessungen sowie rotierende Schwarzbauten, und manchmal beeinflusst auch eine Investorenspende über 100.000 Euro in die Gemeindekasse die Entscheidung, wo sich die Propeller drehen dürfen.
Zuweilen entsteht der Streit auch erst aus dem praktischen Betrieb. Dass eine Nachbarmühle zu einer empfindlichen Störung führen kann, die nicht in Kilowatt zu beziffern ist, erkannte beispielsweise ein Gericht in Münster. Der Kläger machte geltend, dass die neue, vorgelagerte Anlage den Wind in unregelmäßigen Stößen weiterleite: Diese Luftturbulenzen hätten bei seinen Rotoren zu Vibrationen geführt - und seine Mühle gefährlich ins Wackeln gebracht.
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