Der letzte mir bekannte Fall in Europa:
In Fällen von Geschlechtsakt mit Tieren wurde das Tier gewöhnlich als gefügig angesehen und daher angeklagt und zusammen mit dem menschlichen Täter hingerichtet. Im Jahre 1750 geschah es, dass Jacques Ferron mit einer Eselin erwischt wurde und vor Gericht gestellt wurde. Zum Glück für die Eselin trat ein Zeuge hervor, der aussagte, dass er die Beklagte seit Jahren als tugendhaft und gehorsam kenne. Der Esel wurde freigesprochen. Da niemand für Ferron aussagte, wurde er auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Wenn das Pony nicht bestens beleumundet ist, muss der Mann sofort auf freien Huf gesetzt werden.
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