Bund will hohe Schuldenaufnahme per Gesetz verhindern
Berlin (dpa) - Als Reaktion auf das Verfassungsgerichtsurteil zur Berliner Finanzklage will die Bundesregierung durch ein Gesetz mit empfindlichen Strafen verhindern, dass sich die Länder hoch verschulden. Bundesverfassungsgericht
"Wir brauchen ein Bundesgesetz, das regelt, wie besonders schwierige Haushaltslagen verhindert werden können", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), der "Berliner Zeitung". "Dazu müssen wir eindeutige Verschuldungsgrenzen definieren und die Verletzung der Vorgaben mit Sanktionen ahnden."
Ein Verschuldungsverbot lehnte Hendricks aber ab. Die Finanzautonomie der Länder und des Bundes müsse gewahrt werden, betonte sie. Die neuen Regeln müssen nach den Worten der SPD-Politikerin in den Verhandlungen über die Föderalismusreform II festgelegt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag die Klage des Landes Berlin auf Anerkennung einer extremen Haushaltsnotlage und auf zusätzliche Entschuldungshilfen des Bundes abgelehnt und dabei auch auf noch nicht ausreichende Sparbemühungen hingewiesen. Die Hauptstadt muss nun mit ihrem Schuldenberg in Höhe von mehr als 60 Milliarden Euro allein zurecht kommen.
Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) sagte, die Hauptstadt müsse nun eine "intelligente Finanzperspektive" entwickeln. Klar sei auch, dass sich das Land nicht länger ineffektive Überausstattungen leisten könne, sagte er der dpa. "Ich glaube nicht, dass wir uns diese Polizeiausstattung dauerhaft leisten können. Ich sehe nicht ein, dass wir bei Pisa ganz hinten sind und 18 Prozent mehr Lehrer haben. Das geht nicht. Und interessant ist, dass unsere drei Universitäten mehr Zuschüsse bekommen als die zwei Münchner Unis, aber die haben die Exzellenzinitiative gewonnen", sagte Sarrazin. Das seien Themen, "die dem einen oder anderen nicht gefallen." Die klare Botschaft des Bundesverfassungsgerichtes laute: "Wir kriegen nie wieder zusätzliches Geld." "Nach 60 Jahren der Teilung und der Wiedervereinigung ist Berlin jetzt für den Rest der Republik ein Bundesland unter vielen, das mit seinen Mitteln auskommen muss."
Die Fraktionschefin der Berliner Grünen, Franziska Eichstädt- Bohlig sieht noch Einsparmöglichkeiten. Als Beispiele nannte sie der "Frankfurter Rundschau" die öffentliche Verwaltung, die Wohnungswirtschaft und Erhöhung der Gewerbesteuer.
Der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) forderte für den Länderfinanzausgleich ein Kontrollsystem ähnlich den Maastrichter Stabilitätskriterien der EU. In einem Interview mit der "Passauer Neuen Presse" setzte er sich für "ein Frühwarnsystem, Anmahnungen und Strafandrohungen" ein, um so einer schlechten Haushaltsführung einzelner Bundesländer vorzubeugen. Der Fall Berlin zeige: "Wenn das Kind einmal in den Brunnen gefallen ist, kommt es nur schwer wieder heraus." Auch in einem solchen Fall aber müsse gelten: "Wer Schulden macht, muss sie auch selbst bezahlen." So dürfe es bei der Föderalismusreform "keinen Solidartopf von Bund oder Ländern geben, aus dem die Schuldlasten bedient werden".
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