Guten Abend goldig,
Beleidigt von was? Du fühlst dich hoffentlich auch nicht beleidigt.
Ämter sind nicht grundsätzlich gezwungen GenderGaps zu nutzen. Maximal Amtsinterne/Kommunale Regelungen, da keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist, bis auf "m,w,d". Es gibt auf nachgeordneter Bundesbehördenebene, von der Oberbehörde eine Sprachregelung die explizit darauf hinweist, dass auf GenderGaps in jeglicher Form, aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage zu verzichten ist. Es hat aber grundsätzlich eine geschlechterneutrale Schreibweise zu erfolgen.
"Woher also kommt der Widerwille,überhaupt mal darüber nachzudenken, das es auch um eine Frage von Macht, und Selbstermächtigung geht."
Der Textinhalt spiegelt in keinster Weise eine Kontrareation, dort gibt es keinen Widerwillen des Nachdenkens. Ganz im Gegenteil. Er war übrigens ein GenderGap-befreiter geschlechtsneutraler. Durch Nutzung der Worte "Macht" und "Selbstermächtigung" spiele ich den Ball postwendend zurück.
"Die Beispiele :Tiny House, und vegane Ernährung halte ich für reichlich daneben, was hat das denn bitte mit wirklicher GLEICHBERECHTIGUNG zu tun, denn genau darum geht's doch."
Es war nichts daneben. Das war eine stilistische Botschaft einer Art von Meinungsdiktatur.
Gruß
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