Hinweis zum Handel von Werten in den sog. ?Pink Sheets?
Aus gegebenem Anlass weisen wir die Anleger auf die Vorgehensweise bei dem Handel von Werten in den sog.
?Pink Sheets? an der Börse Berlin hin.
1. Definition der ?Pink Sheets?
Die sog. ?Pink Sheets? sind ein außerbörsliches us-amerikanisches Anzeigesystem, an der Makler nach
telefonischer Anforderung der Kunden Preise stellen. Die Emittentin hat nur wenige geringe formale
Anforderungen für die Notierung in den Pink Sheets zu erfüllen.
2. Handel von ?Pink Sheets? in Berlin
Die Einbeziehung und Aufrechterhaltung des Handels im Freiverkehr setzt einen börsenmäßig organisierten und
regulierten Heimatmarkt voraus. Dies ist für an den US-amerikanischen Börsen NASDAQ, AMEX und NYSE
zugelassenen Werten gewährleistet. Deren Unternehmen müssen gesetzlich normierte Zulassungsfolgepflichten
erfüllen. Eine der Voraussetzungen ist u.a. die fristgerechte Einreichung und Offenlegung von standardisierten
Quartalsberichten, die Auskünfte geben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin. Liegen
der Börsenaufsicht (SEC) zum Fälligkeitsstichtag keine Unterlagen vor, erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung
der SEC und eine Fristsetzung zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen von bis zu 60 Tagen. Die
Bekanntmachungen der SEC werden den interessierten Anlegern unter der Homepage der SEC (
www.sec.gov)und unter
www.freeedgar.com frei zugänglich gemacht.
Nach fruchtlosen Ablauf der Frist erfolgt eine Herabstufung an das OTCBB (Over the Counter Bulletin Board).
Hier wiederholt sich das Verfahren, d.h. bei neuerlicher Fristversäumung wird der Wert in die sog. Pink Sheets
herabgestuft. Nach einer Herabstufung liegt ein solch regulierter Markt nicht mehr vor, so dass nach der bisher
üblichen Vorgehensweise der Handel in den Werten unverzüglich eingestellt werden müsste.
3. Berücksichtigung des Anlegerschutzes
Dem Anlegerschutz wird mit dieser Maßnahme jedoch nicht hinreichend Rechnung getragen. Die Börse Berlin
erachtet daher die befristete Aufrechterhaltung des Handels von Pink Sheet Werten als erforderlich. Als
angemessener Zeitraum für die Aufrechterhaltung des Handels erscheint grundsätzlich eine Frist von 1 Monat
als ausreichend. In dem Zeitraum wird durch den Skontroführer ein täglicher Einheitspreis festgestellt. Um den
Anlegern einen Hinweis auf die veränderte Situation zu geben, wird die Preisfeststellung für einen Tag
ausgesetzt und eine Börsenbekanntmachung veröffentlicht.
Die Börse Berlin hat sich bereits Ende der 80er Jahre zur Aufnahme des Handels vor allem in us-amerikanischen
Werten entschlossen und bietet deutschen Anlegern den Vorteil des preisgünstigen Erwerbs ausländischer
Wertpapiere durch eine Notierung an der Börse Berlin an. Die oben geschilderten Maßnahmen sollen auch
künftig einen fairen und ordnungsgemäßen Wertpapierhandel an der Börse Berlin fördern und dem
Anlegerschutz Rechnung tragen.