Zehn Fielmann-Filialen in Betrugsverdacht - AOK weitet Prüfung aus Im Kampf gegen Abrechnungs-Betrug hat die AOK Niedersachsen Manipulationen bei inzwischen acht Optiker- Geschäften der Fielmann-Kette festgestellt. Ein Sprecher der Kasse sagte am Montag in Hannover, es seien zehn Filialen überprüft worden, acht davon seien auffällig. Staatsanwaltschaften ermitteln bereits wegen des Verdachts auf Abrechnungsbetrug. Die AOK Niedersachsen will ihre Überprüfungen nun noch ausweiten. "Sobald wir Kapazitäten freihaben, werden wir auch noch andere Optiker überprüfen", sagte der AOK-Sprecher Klaus Altmann. Die Höhe des Schadens für die Krankenkassen war bislang nicht bekannt.
Am Wochenende war ursprünglich von einem Verdacht gegen vier Optiker-Filialen die Rede. Die AOK deckte fehlerhafte Rezeptabrechnungen sowie rückdatierte Abholtermine für Brillen auf. So sollten Patienten noch Anspruch auf die Zuzahlung der Kassen haben, die mit der Gesundheitsreform seit Anfang 2004 weg gefallen war. Außerdem seien mit den Kassen höherwertige Leistungen abgerechnet worden, als der Patient bekommen habe, sagte der AOK- Sprecher.
Die Optiker-Kette Fielmann stellte gegen zwei ihrer Filialbetreiber in Niedersachsen Strafanzeige. Nach Abschluss staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen werde entschieden, wie bei weiteren Filialen vorgegangen werde, sagte Firmensprecher Matthias Branahl am Montag der dpa. Die betroffenen Betriebsleiter wurden vorerst suspendiert. Es handelt sich nach Darstellung von Fielmann um Franchise-Betriebe, die von selbstständigen Kaufleuten geführt werden. Diese sollen nicht geschlossen, sondern vielmehr in die Unternehmens-Gruppe eingegliedert werden.
Betroffen sind unter anderem Fielmann-Filialen in Verden, Cloppenburg und Cuxhaven. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg sagte, es gehe bei der Filiale in Cloppenburg um einen Schaden von höchstens 2000 Euro. Die AOK war nach eigener Darstellung zufällig auf Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen gestoßen. Fielmann betonte, man habe mit der AOK Niedersachsen und den Strafverfolgungsbehörden zusammengearbeitet, "um Art und Ausmaß der Manipulationen" zu ermitteln. Das Unternehmen verwies auf die neue Rechtsprechung, wonach die Kassen Zuzahlungen nur noch für Brillengläser aufbringen wollten, die bis zum Ende des Jahres 2003 abgeholt worden seien. Wegen Überlastung der optischen Industrie hätten Versicherte Augenoptiker unter Druck gesetzt, die Kassenleistung dennoch zu gewähren.
"So versprachen viele Augenoptiker den Kunden, bei vorweggenommener Empfangsbestätigung die Kassenleistung auch bei Abholung in 2004 zu verrechnen", heißt es in der Fielmann-Mitteilung. Das Unternehmen selbst habe sich gegen derartige Praktiken gewandt. Vielmehr garantierte Fielmann seinen Kunden die Kassenleistung für alle bis Jahresende ausgestellten Rezepte, egal wann die Brillen abgeholt wurden. Diesen Anspruch wollte Fielmann für seine Kunden gegebenenfalls einklagen.
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