... macht guten finanzjournalismus, bleibt i.S. euromicron aber an der oberfläche, geht nicht auf die berichtigungsvorschrift IAS 8 ein und schürt unbegründete ängste vor einem impairmenttest, http://boersengefluester.de/...ron-erste-neuigkeiten-nach-dem-schock/ nach IAS 8.49, http://www.iasplus.com/de/standards/ias/ias8
wird euromicron im konzernabschluss (konzernanhang) 2014 folgende angaben zu fehlern der vorperioden (2013, 2012 und ggf. früher) machen (müssen): 1. art der fehler (bilanzstichtage 2013, 2012 und ggf. früher) die bilanzierungsfehler der vorjahre sind in der pressemitteilung vom 27.03. deskriptiv aufgezählt, sind aber keinen bilanzposten zugeordnet ich tippe auf den bilanzposten "Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden", s. oben #1045 dieser bilanzposten wurde zu hoch angesetzt, weil flüchtig/falsch kalkuliert wurde, nachfolgekosten nicht vollständig erfasst wurden oder nachweise fehlten aus bilanziellen gründen und weil euromicron die projekte vorfinanziert, hatte der vorstand ein natürliches interesse, den anarbeitungsgrad der projekte möglichst hoch erscheinen zu lassen (oben #1005) 2. bezifferung des korrekturbetrag jedes betroffenen bilanzpostens bisher wurde nur der gesamtkorrekturbetrag (€15mio) genannt 3. auswirkung auf gewinn je aktie 2013 und 2012 4. gegebenenfalls: summe der korrekturbeträge v o r 2012 (sie würden zum 01.01.2012 eingebucht) 5. benennung der umstände, die zu den fehlern geführt haben (s. pressemitteilung vom 27.03.) bilanzielle auswirkungen: 2014: "What goes up must come down" der aktuelle abschluss (2014) wird fehlerfrei erstellt; die vorjahresfehler haben --wegen des basiseffekts ("vorjahresunterschied", s. oben #1045) keine gewinnauswirkung auf 2014 die fehler werden ergebnisneutral mit dem saldovortrag des eigenkapitalpostens 2014 verrechnet (das eigenkapital 2012-2014 mindert sich um ca. €15mio (= summe der korrekturbuchungen)) 2015/2016: "What goes down must go up" das prinzip der gewinnrealisierung der fertigungsaufträge nach dem leistungsfortschritt besagt: "Ist das Ergebnis eines Fertigungsauftrages verlässlich zu schätzen, so sind Erlöse und Kosten entsprechend dem Leistungsfortschritt zu erfassen. Dies wird als Gewinnrealisierung nach dem Leistungsfortschritt (Percentage of completion method) bezeichnet [IAS 11.22]. Um das Ergebnis eines Fertigungsauftrages verlässlich bestimmen zu können, muss das Unternehmen in der Lage sein, eine zuverlässige Schätzung der gesamten Auftragserlöse, des Grades der Fertigstellung und der Kosten des gesamten Auftrags abgeben zu können [IAS 11.23-24]. Sofern das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich geschätzt werden kann, darf kein Gewinn ausgewiesen werden. Stattdessen sind Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringlich sind, und Auftragskosten sind in der Periode als Aufwand zu erfassen, in der sie anfallen [IAS 11.32]. http://www.iasplus.com/de/standards/ias/ias11 für euromicron bedeutet das die schiebung eines zweistelligen millionengewinns ins laufende oder nächste jahr: die nach der bilanzkorrektur (noch) nicht abrechenbaren projektaufträge werden 2015/2016, wenn sie in dem nach IAS 11 erforderlichen umfang angearbeitet sind bzw. als (teil)leistungen zu forderungen gegen kunden geführt haben, auf den gewinn durchschlagen die €15mio sind also nicht verloren, die gewinnrealisierung ist vertagt, "aufgeschoben ist nicht aufgehoben"
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