Finanzwirtschaftliche Risiken der Flagsol GmbH
Die eigene Finanzkraft der Gesellschaft ist für ihre im Aufbau befindliche Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet des Kraftwerksbaus weiterhin unzureichend. Insofern ist ihr Fortbestehen von der weiteren finanziellen Unterstützung durch ihre Gesellschafterin abhängig. Dies gilt für die überwiegend auf Gesellschafterdarlehen basierende Betriebsmittelfinanzierung.
Um den kurz- und mittelfristigen Bedarf an Liquiden Mitteln der Gesellschaft zu decken, hat die Gesellschafterin die Gewährung von zusätzlichen Betriebsmitteldarlehen zugesichert. Der entsprechende Vertrag befand sich zum Aufstellungszeitpunkt im Umlauf und wird die gemäß Liquiditätsplanung im Betrachtungszeitraum zu erwartende Lücke abdecken. Darüber hinaus ist die Gesellschaft auf den planmäßigen Eingang der in der Unternehmensplanung berücksichtigten Mittelzuflüsse von Dritten im unteren zweistelligen Millionen Euro Bereich angewiesen.
Das bilanzielle Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag (Anmerkung: 31.10.2011) T? 612 und wurde durch weitere Verluste nach dem Bilanzstichtag aufgezehrt. Zur Vermeidung einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne wurde seitens des Gesellschafters der zuvor genannte Rangrücktritt in Höhe von Mio. ? 7,388 gewährt. Darüber hinaus ist die Gesellschaft auf die planmäßige Generierung von Umsatzerlösen (und entsprechenden Ergebnisbeiträgen) im unteren zweistelligen Millionen Euro-Bereich angewiesen.
Mittel- und langfristig wird die Abhängigkeit von den Gesellschaftern für die Stellung eines Haftungsrahmens bei EPC-Projekten bestehen bleiben: In diesen Projekten ist es stets erforderlich, gegenüber dem Kunden Bankgarantien zu stellen, die zu Beginn eines Projekts ca. 25 % bis 30 % des Auftragswertes ausmachen, und darüber hinaus gegenüber dem Kunden und auch den Partnern bei der üblicherweise als Konsortium oder Joint Venture erfolgenden Projektabwicklung hinreichende Bonität durch eigene bilanzielle Stärke oder durch Garantien der Gesellschafter nachzuweisen.
Der Fortbestand der Gesellschaft ist von der weiteren finanziellen Unterstützung ihrer Gesellschafterin - insbesondere von der Bereitstellung weiterer Gesellschafterdarlehen zur Sicherung des laufenden Geschäftsbetriebes bis zur Erreichung dessen Profitabilität - und des planmäßigen Eingangs der in der Unternehmensplanung berücksichtigten Liquiden Mitteln und Ergebnisbeiträgen abhängig.
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