pennyzocker
: Ich bin gespannt, ob was kommt bis 20.03.2011
Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien
Die Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben, sind in § 5 Abs. 3 bis 8 der Satzung geregelt.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 20. März 2011 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- und/oder Bareinlage einmal oder mehrmals um bis zu 4.391.100 Euro zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgenommen werden kann.
auf den beschluss oder eintragung ? wenn es dann eingetragen sein soll, müsste aber ganz flott der beschluss her, denn ich habe mal gehört .. die beim handelsregister sind nicht gerade die schnellsten :-)
Leute heute werden wir erneut Geschichte schreiben! Es ist so geil dabei zu sein!
Für alle die jetzt überlegen ob sie einsteigen sollen: Hier wird auf einem Pulverfass Geschichte geschrieben also nichts für Hebammen! Hier sind Männer gefragt aber der fairnesshalber muss man sagen der Aufzug steht auf E also viel Platz nach oben aber auch unten ist noch ein Stockwerk!