Auch ein Bundeswehrgeneral darf eine Meinung haben

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neuester Beitrag: 25.04.21 01:14
eröffnet am: 10.07.20 19:31 von: qiwwi Anzahl Beiträge: 50
neuester Beitrag: 25.04.21 01:14 von: Lisawiura Leser gesamt: 4522
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10.07.20 19:31
4

9678 Postings, 1582 Tage qiwwiAuch ein Bundeswehrgeneral darf eine Meinung haben

...und sie  äussern.    Auch wenn es der AfD nicht gefällt...
Mit einer Beschwerde wollte die AfD einen kritischen Bundeswehr-General mundtot machen, weil er vor den Rechtsaußen gewarnt hatte. Nach SPIEGEL-Informationen jedoch liegt kein Verstoß gegen das Dienstrecht vor.
 
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24 Postings ausgeblendet.

11.07.20 00:11
1

8051 Postings, 7704 Tage RigomaxNatürlich darf auch ein General eine Meinung haben

Äußern darf er sie auch, aber nicht in jedem Fall. Das Soldatengesetz sagt dazu in § 15 ziemlich eindeutig:

"Ein Soldat darf als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung beeinflussen."

Die Frage ist also, ob der General, als er das sagte, in seiner Funktion als Vorgesetzter gehandelt hat (oder z.B. abends am Biertisch). Der Bericht des Spiegels liefert darüber keine völlige Klarheit. Die Spiegel-Formulierung er hätte das "vor Soldaten" gesagt, deutet allerdings darauf hin.  Aber so genau nimmt der Spiegel derlei Feinheiten ja bekanntlich nicht immer.

Im Übrigen:  Das ganze spielte sich auf der Ebene des Disziplinarrechts ab. Und da hatten "die Wehrdisziplinaranwälte" halt beschlossen, kein Disziplinarverfahren zu eröffnen. Über die Rechtmäßigkeit des Handelns des Generals ist also gar nicht von einem Gericht entschieden worden. Wenn man sich den Spiegel-Artikel genau durchliest, kommt man allerdings wegen des darin angedeuteten möglichen Eingriffs des Ministeriums in den Entscheidungsprozess ins Grübeln.  Aber wie schon gesagt: So genau nimmt der Spiegel derlei Feinheiten ja bekanntlich nicht immer.  

11.07.20 00:25

9678 Postings, 1582 Tage qiwwi?? muß er Wahlempfehlungen abgeben ??

Es reicht, dass er sagt, ER würde die Rechten nicht wählen.    
Und nebenbei: Dass er das Soldatengesetz kennt, davon darf man getrost ausgehen, als Chef des Zentrums für Innere Führung in Koblenz ja wohl allemal...    

11.07.20 00:34
2

25196 Postings, 8575 Tage modIm Übrigen

" Am 27. März 2020 übergab er das Kommando an seinen Nachfolger, André Bodemann,
und wurde in den Ruhestand versetzt.[2]
Privates
Zudrop ist mit Martina, der Tochter des ehemaligen Bundesaußenministers Hans-Dietrich Genscher (FDP), verheiratet."

https://de.wikipedia.org/wiki/Reinhardt_Zudrop#Dienst_als_General

"Als besondere Altersgrenze für Generalmajore wurde die Vollendung des 62. Lebensjahres festgesetzt.[15][A 6]"

https://de.wikipedia.org/wiki/...rnennung,_Besoldung_und_Altersgrenze
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Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit !

11.07.20 00:45

9678 Postings, 1582 Tage qiwwi31 - ist das in diesem Zusammenhang relevant ?

11.07.20 01:00

25196 Postings, 8575 Tage modnö, Herr

Weltökonom.

Für mich ist das Ganze sowieso nur unnötiges Getöse.
Eine pluralistische Gesellschaft kann vieles aushalten.
Was ist schon relevant?
... vielleicht Deine Gesundheit und dein Leben odda?
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11.07.20 02:34
2

20850 Postings, 4055 Tage WeckmannDer Generalmajor a.D. ist nur seiner Pflicht aus

§ 8 SG nachgekommen, wie es sich für jeden Soldaten und jede Soldatin der Bundeswehr gehört.

"Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten."

http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__8.html
Bundesinnenminister Horst Seehofer hat am Donnerstag den neuen Verfassungsschutzbericht vorgelegt. Vor allem durch den ?Flügel? in der AfD ist die Zahl der Rechtsextremisten deutlich gestiegen.
 

11.07.20 02:39
1

25196 Postings, 8575 Tage modPar ordre du mufti

erklärt man eine deutschtümelnde Gruppe zu Staatsfeinden.
Ich find die auch für geschichtlich obsolet in einer Multikulti-Gesellschaft.
... und schon glauben die Weckmanns den Sch.... von oben.
Sind die wirklich so gefährlich oder nur von gestern im Kopf?
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Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit !

11.07.20 02:53
3

20850 Postings, 4055 Tage WeckmannDie AfD kann gerne gegen die Einstufung von Teilen

ihrer Partei als rechtsextrem klagen. Zuvor hat der Verfassungsschutz sich lange mit dem Thema Rechtsextremismus in der AfD beschäftigt. Das gehört nun mal zu seinen gesetzlichen Aufgaben. Nix "ordre du mufti".  

11.07.20 09:57
4

59475 Postings, 3613 Tage Lucky79Kiwii , dieser General versucht die AfD vor

den Rechten zu schützen...

Derzeit muss ein "Reinigungsprozess" preferiert werden,
der schnell u. zügig diese Rechten NPDler wieder aus der Partei drückt.

Was glaubt ihr, warum die NPD, III.Weg usw. so bekämpft wurde...?


War doch klar... damit es die Rechten in die AfD "reindrückt"...
und damit die AfD als unliebsame Partei leichter diffamiert werden kann.

Taktik... alles wohlüberlegte Taktik.

Würde es für "Rechtsaußennationalfaschistische" ein Reservat geben...
würden die sich dort aufhalten...
Genauso wie es für "LinksextremekommunistischeSozialisten" auch ein Reservat
gibt... z.B. MLPD oder die KPD usw... da können die sich tummeln...
und sind dabei für die Sicherheitsorgane des Staates relativ gut zu beobachten.

Ein Beispiel:
Wollte man nun die SPD "zerstören"...
müsste man nur diese extrem Linken Parteien als Verfassungsfeindlich
deklarieren u. auflösen.. dann treibt es diese Kräfte wo anders rein...
nämlich in die Themengleichen Parteien... SPD u. PDS...

Usw... diese Rechts/Links Geplänkel kann man sehr gut zur "Steuerung" u. Lenkung
der Gesellschaftlich/Politischen Schichtung ausnützen... echt fei...!

An Eurer Stelle würde ich mich da nicht so abarbeiten dran... ist eh alles
so wie es läuft kontrollierbar u. auch gewollt.

DIe AfD als "Reserve" für spätere Koalitionsmöglichkeiten ist sogar für Teile der
CDU denkbar.

Schönen Samstag..  

11.07.20 10:05

59475 Postings, 3613 Tage Lucky79meine Güte...

es heißt richtig "präferiert"...

Ich werde jetzt dann dieses Autovervollständigen ausschalten.

 

11.07.20 10:25
1

9678 Postings, 1582 Tage qiwwi...soviel "wohlüberlegte Taktik" am frühen Morgen

verstehe, wer will...  Ich jedenfalls verstehe sie nicht.
Aber vielleicht verstehe ich sie auch nur deshalb nicht, weil mich nicht in die Gehirnwindungen der Gaulands dieser Welt versetzen kann.  

Doch daß der Generalmajor die '"AfD vor den Rechten beschützen" will --  vor diesem Argument gehe ich echt in die Knie.   Da scheint mir dann doch in Luckis Hirn irgendwas aus der Kurve geflogen zu sein.

(Und vielleicht ist an dieser Stelle der Hinweis von mod dann doch gar so nicht fehl am Platze, daß es sich bei dem Protagonisten um den Schwiegersohn des liberalen Urgesteins Hans Dietrich Genscher handelt, der irgendwelcher Neigungen, die dem Schutz der AfD dienen sollten, schon aus familiären Gründen eher unverdächtig sein dürfte.... )
   

11.07.20 12:45

8051 Postings, 7704 Tage RigomaxNa ja, da gibt es noch den Spruch mit den

Pastorentöchtern.  Und auch zu Zeiten des wahren kiiwiis kam es ja bekanntlich vor, dass sich ein schon ein etwas älterer Herr deutlich wandelte. Wobei familiäre Umstände wohl mitwirkten.

Politische Vorlieben sind nicht vererbbar. Man kann versuchen, sie an die Nachkommen und die Verwandtschaft weiterzugeben. Das klappt manchmal, aber bei Weitem nicht immer.  

11.07.20 16:02
1

9678 Postings, 1582 Tage qiwwiman passt sich an, wenn es die Umstände verlangen

11.07.20 16:47

2497 Postings, 1474 Tage tschaikowskyGefühl

Ich glaube, manche finden das Verhalten des Generals gut, weil es ausgerechnet die böse AFD war, gegen die er gewettert hat.
Wenn es eine andere Partei gewesen wäre, sähe es anders aus.
Das ändert aber nichts an § 15.
Und dieser § ist sehr berechtigt.
 

11.07.20 17:18
1

9678 Postings, 1582 Tage qiwwiDer ist aber kein Maulkorb,

und über allem steht die fdGO und das Grundrecht der Meinungsfreiheit, AUCH und gerade für einen Verteidiger der Grundwerte unserer Verfassung, einen Soldaten  

11.07.20 17:24

2497 Postings, 1474 Tage tschaikowskyNein

Die Einschränkung der Freiheit der Meinungsäusserung ist sogar im GG verankert.  

11.07.20 17:25

2497 Postings, 1474 Tage tschaikowsky§ 15 gilt gerade für Vorgestzte

11.07.20 17:59
2

36845 Postings, 7516 Tage TaliskerWie Schneiderhan und Weise das sehen

Lesenswert. Gerade auch das Ende mit der Causa Wundrak:
https://www.reservistenverband.de/magazin-loyal/...sind-inakzeptabel/
-----------
Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.

11.07.20 18:21
2

9678 Postings, 1582 Tage qiwwiSie bestätigen beide, daß Zudrop korrekt gehandelt

hat und seine Meinung zum Ausdruck bringen durfte (ja,sollte!).
Hingegen sind sie von Wundrak (dem Mann, der in der AfDaktiv ist) doch sehr enttäuscht.

Und btw: Zu einer Parlaments-Armee, besser zu einer Armee in einer Demokratie gehört das Recht (und die Pflicht), als Demokrat (ob nun Soldat oder nicht) seine Meinung zur Verteidigung und Stärkung der demokratischen Werte klar zu äussern und denjenigen entgegenzutreten, denen diese Werte wenig bis nichts bedeuten, die aber stattdessen "Ehre", "Ruhm" und "Stolz" als Popanz vor sich hertragen und versuchen, daraus politisches Kapital zu schlagen.

Man muß sich allerdings an die eigene Nase fassen: Eine Berufsarmee neigt mehr als eine Wehrpflichtigen- Armee dazu, sich ausserhalb des gesellschaftlichen und verfassungsmäßigen Konsenses zu stellen und sich selbst mehr als Elite-Truppe denn als "Volks"-Armee zu verstehen...  

11.07.20 19:31
1

6242 Postings, 1927 Tage JaminaEinzug bei der Bundeswehr

12.07.20 13:13

2497 Postings, 1474 Tage tschaikowskyqiwwi,

Du drehst Dir das auch so, dass es in Deine Richtung passt.
Letztendlich wirkt das auf mich so, als stellst Du Moral (bzw.  das, was Du dafür hälst) über geltendes Recht.
Nochmal:
Ich kreide dem General nicht an, dass er über die AFD hergezogen hat - ich kreide ihm an, dass er über eine Partei xy hergezogen hat.
Und ich würde ihm auch ankreiden, wenn er 15 min Werbung für die AFD gemacht hätte.

Ja, es steht im zu, eine Meinung zu haben (im übrigen jedem Bundesbürger) . Und ja, es steht ihm auch zu, diese zu äussern (wie jedem anderen Bundesbürger).
Nur eben nicht, wenn er in einer Position ist, wo er andere (insbesondere Dienstgradniedere) manipulieren kann. Es dabei völlig egal, ob die sich tatsächlich manipulieren lassen, oder nicht.
Der § 15 SG gilt nun mal.
Auch für ihn.

Es ist aber auch Wurscht, was Du oder ich dazu meinen, denn letztendlich wird sich sein Disziplinarvorgesetzter drum kümmern. Denn immerhin ist die Sache ja rausgekommen; es muss also noch mindestens eine Person gegeben haben, der das ganze auch nicht gefallen hat.
Und diese Person hat das ganze wohl publik gemacht. Und das finde ich richtig gut. Hat auch was mit Zivil-Courage zu tun.

Und noch was: Ich bin kein AFD-Fan. Aber im Gegensatz zu einigen anderen hier, ist es für mich nur eine Partei von vielen - mehr nicht. Wählen werde ich sie nicht. Aber für die Inkarnation des Teufels halte ich sie auch nicht.
Aber auch diese wird sich erledigen, sobald die CDU (die ich nie gewählt habe und niemals wählen werde) einen halbwegs brauchbaren Kanzlerkandidaten aufgestellt hat. Danach wird die Partei wieder ein paar Zacken mehr Richtung konservativ/rechts bewegt und die AFD verliert ihre Anziehungskraft.
 



   

12.07.20 13:39

9678 Postings, 1582 Tage qiwwiDisziplinarrechtlich ist die Sache untersucht und

erledigt worden, und zwar ohne Folgen für den Generalmajor.  Quellen lassen sich im netz finden.

Im übrigen halte ich den § 15 Soldatengesetz für insoweit recht problematisch, als er gerne (und fälschlicherweise) als Maulkorb verstanden wird mit der Folge, daß viele BW-Angehörige (und sicher nicht nur Generale...) ihre Ansichten 'verheimlichen', gleichwohl aber extremen bis extremistischen Tendenzen anhängen (siehe zB jetzt die KSK-Affäre...).
Eine solche Sache aufzuklären ist dann umso schwieriger, je mehr die Beteiligten sich aus Angst vor evt. Konsequenzen nach § 15 SG  'ausschweigen' -- nach dem Motto "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold" -- statt sich verbal zu exponieren.  Und es ist auch nicht von der Hand zu weisen, daß aus solchen geheimbündlerischen Verhaltensweisen  sogar im Extremfall Strukturen nach dem Vorbild der Omerta entstehen können.  Will man das in der BW bzw breiter gefasst im deutschen Beamtentum haben ??  

Wie solche Dinge ausfranzen können, erlebt grade sehr unangenehm das Land Hessen und sein Innenminister Beuth in der Sache der Linken-Abgeordneten Janine Wissler, die Drohungen erhält, denen ausforschende Zugriffe auf Polizeicomputer in Wiesbaden vorausgegangen sein  sollen.  Und denen man offenbar nicht so richtig auf die Spur kommt...  

24.04.21 01:26

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24.04.21 12:31

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