In den Urheberrechtlichen Hiwneisen bei ariva steht:
"übrige Inhalte: Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder automatisierter Abruf ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von ARIVA.DE ist nicht gestattet."
Fassen wir mal zusammen, was wir haben:
- eine Klardatenliste, die keiner besitzt - die nicht im Besitz befindliche Liste wurde weitergebenen - die Weitergabe wurde abgestritten - die Abstreitung wurde ingoriert - die Folgewirkung aus Besitz und Weitergabe wurde in Kraft gesetzt
Damit lässt sich der Fall relativ eindeutig lösen:
HoloDoc war widerrechtlich im Nicht-Besitz einer Liste, die nicht exisitiert. Die Nicht-Weitergabe hätte von ariva.de genehmigt werden müssen, was nicht erfolgt ist.
Da jedoch nicht-Besitz und Nicht-Weitergabe nicht explizit geregelt sind, wird in Anlehnung an Besitz und Weitergabe in vergleichbarer Weise geahndet.
Damit ist doch alles okay? Verstehen kann das nur ein Jurist, aber das ist egal.
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