DGAP-Adhoc: Rubean AG: RUBEAN AG beschließt Erhöhung des Grundkapitals durch teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) No 596/2014
RUBEAN AG beschließt Erhöhung des Grundkapitals durch teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
München, den 29. Januar 2021 - Der Vorstand der RUBEAN AG, München, (ISIN: DE0005120802, WKN: 512080) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I von EUR 1.650.000 um EUR 165.000 auf EUR 1.815.000 durch Ausgabe von 165.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt und werden im Rahmen einer Privatplatzierung zum Erwerb angeboten werden.
Der Ausgabebetrag wurde auf EUR 8,00 je neuer Aktie festgelegt. Damit unterschreitet der Ausgabebetrag der neuen Aktien den gewichteten Durchschnittskurs der bestehenden Aktien im Freiverkehr an der Börse München am Tag der Beschlussfassung nicht wesentlich.
Die neuen Aktien sollen in die bestehende Notierung im Freiverkehr der Börse München einbezogen werden. Sowohl das Angebot als auch die Einbeziehung der neuen Aktien zum Handel im Freiverkehr der Börse München erfolgen prospektfrei.
Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung soll vor allem für das kräftige Wachstum des Unternehmens sowie den Ausbau der Belegschaft, die die wachsenden Aufgaben von RUBEAN erfüllen sollen, verwendet werden.
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