übersteigen sollte ist damit noch nichts entschieden.
Sollte sich Steinhoff auf ein WHOA vorbereiten, wovon auszugehen ist (siehe verlinkung mit Bezahlschranke):
https://globalrestructuringreview.com/article/...s-whoa-restructuringdann wird es nur unter vielen anderen Aspekten ein Punkt sein.
Auch bei der Assetbewertung sollten bisherige und aktuelle Betrachtungen/Bewertungen mit einfließen.
Dann geht es in erster Linie um die Gläubigerzinsen, deren CPU und ganz grundsätzlich um das gesamte Konstrukt welches hier aufgebaut und verfeinert wurde.
Man wird sich aus neutraler Sicht(Gericht) ein Bild machen.
Es ist die Aufgabe der SdK und der Advokaten das WHOA Verfahren zu begleiten und vorbereitet zu sein.
Wie dort in welcher Form im Vorfeld und Verlauf die Einflussmäglichkeiten sind kann ich nicht beurteilen.
Das was ich grundsätzlich als Möglichkeit beim WHOA Weg sehe ist Verhinderung eines Delistings.
WHOA hatte bisher wohl recht gut im Sinne der Anteilseigner/Aktionäre funktioniert.
Eine Abfindung wird nicht den Wert der Beteiligung durch die Aktionäre an der Holding wiederspiegeln.
Das sehe ich so.