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Artikel Autoren Alle Themen Start Wirtschaft & Geld Kredite & Schulden Für Suite101 schreiben » Artikel drucken Abonnieren Artikel bookmarken Christian Schultze Planinsolvenz als Alternative zur Regelinsolvenz Vorteile und Risiken beim Insolvenzplanverfahren 28.08.2009 Christian Schultze
Immer mehr Unternehmen melden Insolvenz an. Eine Regelinsolvenz endet meist mit der Liquidation oder Zerschlagung, ein Insolvenzplanverfahren kann das Unternehmen retten.
Immer mehr Firmen und Konzerne geraten durch die weltweite Wirtschaftskrise in enorme Schieflage und stehen am Rande des Zusammenbruchs. In einer solchen Situation entschließen sich viele, ein Insolvenzverfahren in gang zu setzen. Die Frage ist, welche Form der Insolvenz für das Unternehmen am sinnvollsten ist.
Insolvenz oder Planinsolvenz Die Insolvenz eines Unternehmens endet in der Regel mit der Zerschlagung oder Liquidation. Das so genannte Insolvenzplanverfahren hingegen, das 1999 in Deutschland eingeführt wurde, ist eine vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, ein Unternehmen während der Insolvenz zu sanieren. Das Insolvenzplanverfahren ist ein vom Insolvenzverwalter geführter Vergleich, welchem eine Mehrheit der Gläubiger zustimmen muss.
Im Zuge eines Insolvenzplanverfahrens wird dem Insolvenzgericht ein Insolvenzplan vorgelegt, der nach der Genehmigung durch die Gläubiger vom Gericht bestätigt wird. Ist die Rechtswirksamkeit bestätigt, folgt die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Solche Insolvenzpläne werden bisher leider sehr selten angewandt. Lediglich knapp ein Prozent aller zahlungsunfähigen Unternehmen haben einen solchen Plan in Angriff genommen, allerdings meist in Form von Sanierungsplänen.
Vorteile und Risiken einer Planinsolvenz Eine Planinsolvenz kann ein Unternehmen retten und für die Zukunft neu aufstellen. Allerdings sind mit einem solchen Verfahren auch Risiken verbunden, die von allen Beteiligten vorher bedacht werden sollten.
Der größte Unterschied zur Abwicklung eines Unternehmens durch Liquidation liegt vor allem im wesentlich größeren Mitbestimmungsrecht auf Gläubigerseite. Daraus resultiert allerdings auch ein größeres finanzielles Risiko. Durch eine Planinsolvenz erreicht man normalerweise eine höhere Auszahlungsquote auf Seiten der Gläubiger. Diese Auszahlungsquoten werden in einem Insolvenzplanverfahren häufig spätestens sechs Monate nach der Eröffnung des Verfahrens ausgezahlt. Bei einem Regelinsolvenzverfahren kann dies mehrere Jahre dauern.
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Der Vorteil für die Schuldner des Unternehmens liegt darin, dass ihnen ein Insolvenzplanverfahren als Sanierungsplan die Möglichkeit eröffnet, weiterhin Eigentümer des Unternehmens zu sein. Dadurch können sie ihre wirtschaftliche und berufliche Zukunft erhalten und haben die Möglichkeit, weiterhin erfolgreich zu sein.
Voraussetzungen für eine Planinsolvenz Damit ein solches Verfahren durchgeführt werden kann, müssen im Vorfeld bestimmte Voraussetzungen abgeklärt werden:
- Bietet der Markt für die Zukunft Chancen für das Unternehmen?
- Die Frage der Sanierungswürdigkeit des Unternehmens ist zu klären.
- Ist durch eine Verringerung der Kosten/ Verbindlichkeiten die Rentabilität des Unternehmens zu erreichen?
- Sind die Gläubiger (z.B. Banken, Lieferanten) an einer Sanierung des Unternehmens interessiert?
- Findet sich ein neuer Kreditgeber oder Investor?
- Beteiligen sich Gläubiger und eventuell auch Arbeitnehmer an der Sanierung?
- Ist die Unternehmensleitung noch vertrauenswürdig?
Einzig die Erfüllung dieser Voraussetzungen lassen ein solches Insolvenzplanverfahren sinnvoll erscheinen. Denn für den Erfolg einer Planinsolvenz ist es existentiell notwendig, dass alle Beteiligten Interesse am Fortbestand des Unternehmens haben.
Mögliche Folgen einer Planinsolvenz für verschiedene Berufsgruppen Für verschiedene Freiberufler-Gruppen, wie beispielsweise Ärzte, ist ein solches Insolvenzplanverfahren oft die einzige mögliche Form der Unternehmens-Sanierung, da sie dadurch eventuelle Honorarforderungen gegenüber den Krankenkassen behalten. Anderen Gruppen von Freiberuflern, vor allem, wenn sie mit Geldern von Mandanten zu tun haben, beispielsweise Anwälte oder Steuerberater, droht bei einem Insolvenzplanverfahren ein Berufsverbot durch die für sie zuständige Kammer. Betroffene sollten daher vor einer Planinsolvenz Kontakt mit ihrer zuständigen Kammer aufnehmen.
Das Insolvenzplanverfahren kann ein Unternehmen retten Auch wenn mit einer Planinsolvenz viele Risiken verbunden sind und meist Arbeitsplätze verloren gehen, so verspricht ein gut durchdachtes Insolvenzplanverfahren Erfolg. Wie eine solche Unternehmenssanierung gelingen kann, ist beispielsweise an der Herlitz AG abzulesen, die mit Hilfe eines solchen Verfahrens saniert wurde.
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