Gute Nacht liebe Aktionäre!!
Open Market... folgende Besonderheiten:
- Die Preise werden durch freie Makler ermittelt. - Rechtsgrundlage sind die an den einzelnen Börsen geltenden Open Market-Richtlinien - Der Open Market stellt gemäß § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) keinen organisierten bzw. geregelten Markt dar - Die Wertpapiere dürfen nicht gleichzeitig im regulierten Markt zugelassen sein.
Aufgrund fehlender Regulierungen und der daraus resultierenden fehlenden Transparenz raten Aktionärsschützer unerfahrenen Privatanlegern, von im Open Market gehandelten Wertpapieren Abstand zu nehmen, da diese wesentlich weniger Tranzparenz bieten und weniger kontrolliert werden als im Prime Standard gelistete Unternehmen.
... Beim Listing zum Handel über Xetra ist, aufgrund der in der Regel geringen Liquidität, mindestens ein Designated Sponsor erforderlich sofern ein kontinuierlicher Handel erfolgen soll. ...
und:
Der Open Market ist ein deutsches, nicht amtliches, sondern privatrechtliches Börsensegment nach § 57 Börsengesetz der Deutschen Börse. Der Open Market ist aufgrund der Privatrechtlichkeit kein Organisierter Markt und ebenfalls kein (EU-) Regulierter Markt (engl. Regulated Markets) sondern ein Börsenregulierter Markt (engl. Regulated Unofficial Market).
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