werden Kapitaleinkünfte - wobei es hier konkret um Spekulationsgewinne geht - nicht mit Einkommen der erwerbstätigen Bevölkerung gleichgestellt, sondern benachteiligt.
Erstens, weil die jetzt diskutierte Abgeltungssteuer von 30% auf Spekulationsgewinne als "abschließende Besteuerung" deutlich über dem persönlichen Steuersatz vieler Kleinverdiener liegt (die Durchschnittsbesteuerung in Deutschland beträgt etwa 21%). Zweitens, weil Verluste aus Spekulationsgeschäften nicht mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden dürfen, was eine Besonderheit in der deutschen Steuersystematik ist. Um diesen Nachteil zu kompensieren, gibt es ja bis jetzt noch eine Spekulationsfrist, nach deren Ablauf Gewinne steuerfrei vereinnahmt werden können. Und drittens: Sollte tatsächlich eine Verrechnung von Spekulationsverlusten mit Spekulationsgewinnen verboten werden, wie das offenbar einige Beamte im Finanzministerium andenken, dann würden Geldanlagen in Aktien und Optionsscheinen wirklich kaum noch Sinn machen.
Aber so weit wird es hoffentlich nicht kommen.
J.R.
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