In der aktuellen Börse-Online wird auf ähnliche Fälle bei HP und EBAY verwiesen: "Der Bundesfinanzhof hat hierzu in zwei Urteilen entschieden, wie Aktienzuteilungen im Rahmen eines US-Spin-Offs steuerlich zu behandeln sind. Im Fall HP führte dies nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag (Az. VIII R9/19). Der US-Konzern hatte 2015 sein Unternehmenskundengeschäft via Spin-Off auf die Tochter HPE übertragen. Die Aktionäre bekamen für ein altes HP-Papier eine Aktie der umbenannten Gesellschaft HPI und zusätzlich eine Aktie der HPE in Depot gebucht. Diese Transaktion bleibt nun steuerfrei. Im Fall EBAY hatten Anleger im Jahr 2015 pro gehaltenem Papier eine Aktie des Zahlungsanbieters PAYPAL dazuerhalten. Dies führe nur bei isolierter Betrachtung zu einem Kapitalertrag, für den dem deutschen Fiskus das Besteurungsrecht zusteht, befand der BFH (Az. VIII R15/20). Da die Paypalaktien jedoch im Rahmen einer Abspaltung zugeteilt wurden, löse der Vorgang bei den klagenden Ebay-Altaktionären keine Besteuerung aus". Ich habe wegen der gleichen Besteurungsprobleme wie bei Euch meine Depotbank persönlich konsultiert. Man ist sich bei der Depotbank der steuerlich ungeklärten Lage und der möglicherweise unzutreffenden Einstandskurse bei UMG und Vivendi wohl bewusst, hat mich aber gebeten, bis Ende November abzuwarten, da intern steuerliche Überprüfungen laufen. Sollte ich hierzu bis zum 30.11. nicht mehr von meiner Bank hören, werde ich am 01.12. nochmal vorstellig und werde nochmal auf die fehlerhaften Einstiegskurse sowie die o.g. Aktenzeichen verweisen. Darüber hinaus wird auf der Vivendi-Seite (um den 21.09.) bei dieser Transaktion der Quellensteuersatz mit nur 12,8% für Ausländer angegeben. Meine Bank meinte dazu, dass von deutscher Seite erstmal pauschal ländertypische 26,5 % Quellensteuer abgezogen werden. Auch das wäre später noch zu klären. Sicherlich sieht der BFH das Thema Kapitalertragssteuer bei unserer französischen Vivendi/UMG-Abspaltung ähnlich wie bei den o.g. amerikanischen Abspaltungen und wir können irgendwann vielleicht auf eine Korrektur durch unsere Bank bei der Qellen-Steuer hoffen sowie eine Rückzahlung der KESt erwarten. Das Problem könnte jedoch vielleicht sein, dass zumindest in Bezug auf die Kapitalertragssteuer eventuell zu jedem Vorgang, hier also zur Vivendi/UMG-Abspaltung, eine separate Klage notwendig sein könnte. Und das kann dauern, wie man am Beispiel EBAY , HP sieht.
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