Stuttgart(EUWAX):
Änderung der Richtlinien für die EUWAX an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse zum 1. Mai 2002
Die Baden-Württembergische Wertpapierbörse passt die Behandlung von Stopp-Aufträgen im Derivatesegment EUWAX (European Warrant Exchange) den Bedürfnissen der Anleger an. Zum 1. Mai 2002 werden Stopp-Loss-Orders dann ausgelöst, wenn der Geldkurs (bisher: Briefkurs) des Market Makers gleich oder niedriger als das Stopp-Limit ist. Gleiches gilt umgekehrt für Stopp-Buy-Orders. Sie werden künftig ausgelöst, wenn der Briefkurs (bisher: Geldkurs) des Market Makers gleich oder höher als das Stopp-Limit ist.
Bisher wird eine Stopp-Loss-Order erst bei Erreichen des Briefkurses ausgelöst, so dass die dann ausgelöste Bestens-Order in der Regel zu dem niedrigeren Geldkurs des Market-Makers ausgeführt wird. Umgekehrtes gilt für Stopp-Buy-Orders. Der Anleger verliert also auf jeden Fall den Spread. Nach der neuen Regelung wird dies im Sinne der Investoren nicht mehr der Fall sein.
Der EUWAX-Ausschuss hat das vorstehend dargestellte Anlegerbedürfnis eingehend diskutiert und die Umsetzung in der entsprechenden Regelung der EUWAX-Richtlinien (§ 11 Abs. 6 ) beschlossen.
Beispiel zur Änderung der Stopp- Order-Regelung (§ 11 Abs. 6 EUWAX-Richtlinien)
Stopp-loss-Limit: 2,50 ? Aktueller Kurs: 3,- ? (10.00 Uhr)
Quotes: 10.10 Uhr Geld 2,80 3,10 Brief 10.20 Uhr Geld 2,50 2,80 Brief 10.30 Uhr Geld 2,20 2,50 Brief
Bisherige Stopp-Order-Regelung: Auslösung des Stopp-loss-Limits um 10.30 Uhr (bei gleichbleibender Orderlage) Ausführung zu 2,20 ? Neue Stopp-Order-Regelung: Auslösung des Stopp-loss-Limits um 10.20 Uhr (bei gleichbleibender Orderlage) Ausführung zu 2,50 ?
Anmerkung: Wäre die Geld/Brief-Spanne um 10.20 Uhr bei 2,40/2,80 wäre der Ausführungskurs 2,40 ? (bei gleichbleibender Orderlage).
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