Der Hintergrund: EY hat die im Fall Wirecard Beklagte jahrzehntelang bestehende Ernst & Young GmbH Anfang Februar in eine Kommanditgesellschaft (KG) umgewandelt. Die muss zwar weiterhin für die rechtlichen Belange geradestehen, aber die Haftungen sind nun anders geregelt. Denn die vier Firmensparten, die EY als Kommanditisten eingesetzt hat, haften nur begrenzt mit niedrigen Summen, berichtet die Zeitung.
Zugegeben ist das nur der Status auf Grundlage der sog. Mainstreammedien. Unsere Freunde Leo und Stephanie haben durch ihre Infos aus den Geheim- und Verschwörungskanälen selbstverständlich den viel neutraleren und unverfälschten Blick auf das Geschehen. ;-)