daß Haniel, wenn sie tatsächlich verkaufen, sich mit mit einer ausgehöhlten Celesio abspeisen lassen wollen. Was natürlich möglich ist, daß z.b. McKesson im Vorfeld mit einem Wettbewerber eine Vereinbarung trifft, daß nach der Übernahme von Celesio dieser gewisse Anteile übernehmen kann. Das würde aber dennoch bedeuten, daß für Celesio ein (komplettes) Ü-Angebot gemacht wird.
Zu #323 : Ich würde b1) von der ETW niedriger bewerten und dafür b2) höher. Zwar könnte ich mir vorstellen, daß Haniel die Variante b1) bevorzugt, doch der pot. Käufer hätte nicht allzuviel davon.
Zu Thematik Pflichtangebot : Wenn ich es richtig weiß, dann darf der Mindestpreis bei einem (Pflicht-)Angebot nicht tiefer sein, als der Preis, dem man dem Großaktionär bezahlt hat. Bin mir aber nicht 100 %-ig sicher.
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